Am 25. Mai 2018 ist die zweijährige Übergangsphase zur verbindlichen Anwendung der Vorgaben der EU-DSGVO ausgelaufen. Unternehmen müssen nun die Einhaltung der neuen Vorschriften zur Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten sicherstellen.
Insbesondere personenbezogene Daten werden in SAP-Systemen an vielen Stellen abgespeichert. Im Zuge der immer komplexer werdenden Systemlandschaften und dezentralen IT-Umgebungen steigt hierbei die Herausforderung, nachzuvollziehen, wo diese Daten vorgehalten werden und wie mit diesen umgegangen wird. Verstößt ein Unternehmen gegen die Datenschutzbestimmungen, droht ein Bußgeld in nicht unbeträchtlicher Höhe – Verstöße können mit bis zu 4 % des Jahresumsatzes des Unternehmens geahndet werden.
Kurzbeschreibung der Lösung:
Die eigentliche Daten Löschung in drei Schritten:
HR-Com unterstützt bei der Entwicklung eines HR-Löschkonzepts und der operativen Datenlöschung. Unsere bisherigen Projekterfahrung helfen Ihnen dabei, Fehler bei zu vermeiden.
Das bieten wir im Umfeld SAP® ILM (Datenlöschen in SAP® HCM)
HR-Com GmbH, Frankenstraße 148, 90461 Nürnberg, Telefon: 0911 / 95 03 41 - 10