16.11.2016|
Laut Beschluss VII ZB 4/15 vom 29.06.2016 des Bundesgerichtshofs sind Nachtarbeitszuschläge, soweit sie dem Schuldner von seinem Arbeitgeber steuerfrei im Sinne von§ 3b EStG gewährt werden, als Erschwerniszulagen im Sinne von § 850a Nr. 3 ZPO unpfändbar.
SAP arbeitet aktuell an der Abbildbarkeit der Entscheidung. Hinweisnummer (aktuell noch nicht allgemein verfügbar) wird 2379553 sein.
Sollte eine Lösung vorab gewünscht sein, müssen die entsprechenden Lohnarten auf „nicht pfändbar“ geschlüsselt werden und die Teilapplikation „PFSF“ vorab aktiviert werden.