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Neues zu EEL-Meldungen bei Erkrankung Kind

18.11.2016|

Hierzu gibt es ein neues Verfahren – die Verknüpfung von verschiedenen Freistellungen

Wenn ein Elternteil nicht zur Arbeit gehen kann, wenn sein Kind krank wird, müssen Arbeitgeber für diese Zeit das Entgelt fortzahlen, falls es weder durch den Arbeitsvertrag noch ein für Ihr Unternehmen gültiger Tarifvertrag eine entsprechende Ausschlussklausel enthält. Besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, dann zahlt die Krankenkasse an den zu Hause gebliebenen Elternteil Krankengeld.
Manche Unternehmen haben deshalb unterschiedliche Abwesenheiten für bezahlte Freistellung und unbezahlte Freistellung. Diese Kombination einer ganztätigen bezahlten Freistellung mit einer nachfolgenden ganztägigen unbezahlten Freistellung erfordert die Möglichkeit, zwei unterschiedliche Abwesenheiten für bezahlte Freistellung und unbezahlte Freistellung zusammenzufassen, um eine EEL-Meldung für den Gesamtzeitraum zu erstellen.

Hierzu wurde ein neuer SAP Hinweis (2355753) ausgeliefert, durch den die Verknüpfung der zwei Abwesenheitsarten möglich wird.

Für die Verknüpfung der zwei Abwesenheiten (Freistellungen), muss der Subtyp „manuelle Vorgaben“ von Infotyp „Bescheinigungen an SV-Träger“ (0651) angelegt werden.

Der Hinweis 2329900 – EEL: Korrekturen 9/2016 sollte ebenfalls eingespielt werden, da ggf. beitragspflichtige Einmalzahlungen nicht berücksichtigt werden.

Sollten Sie bisher in Ihrem Unternehmen die Abbildung über eine Abwesenheit mit der Einblendung der Lohnfortzahlung nutzen, ist eine Anpassung nicht nötig und die bisherige Vorgehensweise bleibt unberührt.

vom 18. November 2016, veröffentlicht in ,