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Die Rechtskreistrennung der Krankenkassen (BKK/IKK) wird aufgehoben

10.07.2017|

Die bisher übliche Trennung der Rechtskreise „Ost“ und „West“ mit unterschiedlichen Betriebsnummern wird für die meisten Krankenkassen zum 01.07.2017 passé sein.

Meldungen erfolgen dann über eine einheitliche Krankenkassenbetriebsnummer.

Es wird daher empfohlen die Beitragssatzdatei vor der Juliabrechnung häufiger einzuspielen, damit die Nachfolgeverwaltung möglichst aktuell gehalten wird. Das Vorgehen ist in Hinweis 2492005 beschrieben.

Achtung, auf die Ermittlung der unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen für Renten- und Arbeitslosenversicherung hat dies keinen Einfluss. Dies geschieht über die SAP HCM Tabelle „betriebliche Merkmale“ T5D0P.  Hieraus wird auch das entsprechende Rechtskreiskennzeichen für den Personalteilbereich ermittelt, welches weiterhin in den Meldungen mitgeliefert wird.

vom 10. Juli 2017, veröffentlicht in ,