12.07.2017|
Ab dem Jahr 2018 muss der Arbeitgeber der Finanzverwaltung die im Lohnkonto aufgezeichneten Daten über eine amtlich vorgeschriebene digitale Schnittstelle bereitstellen.
Die Finanzverwaltung hat einen Standarddatensatz für die Einrichtung einer Digitalen LohnSchnittstelle (DLS) erarbeitet und beschrieben. Diese Schnittstelle wird ab 2018 für die Lohnsteuer-Außenprüfung zur Pflicht um hierdurch die Außenprüfungen schneller und effizienter verlaufen zu lassen und die Bereitstellung der Papierunterlagen zu vermeiden.
Der Gesetzgeber hat die Einführung eines einheitlichen Standarddatensatzes als Schnittstelle zum elektronischen Lohnkonto verbindlich festgeschrieben. Die DLS ist für ab dem 1.Januar 2018 aufzuzeichnende Daten anzuwenden.
Die jeweils aktuelle Version der DLS mit weiteren Informationen steht auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern unter www.bzst.de zum Download.
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