05.06.2019|
Aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichtes vom 15.08.2018 (B 12 R 4/18 R) ist nun die Gleitzonenregelung für Altersteilzeitfälle anzuwenden. Der Aufstockungsbetrag wird nicht zur Beurteilung der Gleitzone mit herangezogen.
Die bisherige Vorgehensweise, dass die Gleitzone nicht angewendet wird, wenn der Mitarbeiter vor der Wertguthabenvereinbarung über der Gleitzonengrenze lag, ist ab dem 01.07.2019 nicht mehr korrekt.
Die Eingabeprüfungen werden mit folgendem Hinweis 2780898 SV: Anwendung der Gleitzonenregelung auch bei Altersteilzeit möglich angepasst.