13.06.2019|
Da seit dem 01.01.2018 8 % der BBG RV West steuerfrei sind und die bisherigen Grenzen (4 % der BBG RV West + 1.800 EUR zusätzlich – falls keine Pauschalversteuerung vorliegt) entfallen sind, wird nun mit dem Hinweis 2775153 – AVmG: Änderung der Protokollausgabe des Reports RPCAMBD0 für § 100 EstG der Report zur Auswertung angepasst.
Der Report ist unter folgendem Menüpunkt im Standard zu finden: