21.11.2019|
Es ist vorgesehen, die beschränkt Steuerpflichtigen in das ELStAM-Verfahren aufzunehmen (Stufe 1).
In der ersten Stufe können jedoch nur die Steuerklassen 1 und 6 von ELStAM zur Verfügung gestellt werden.
Somit bleibt es weiterhin in bestimmten Konstellationen bei dem Papierverfahren für beschränkt Steuerpflichtige. Zum Beispiel betrifft dies beschränkt Steuerpflichtige mit Antrag auf einen Freibetrag bzw. auf Antrag unbeschränkt /erweitert unbeschränkt Steuerpflichtige.
Diese Arbeitnehmer, sollen nach jetzigem Stand, erst zu einem späteren Zeitpunkt in das ELStAM-Verfahren aufgenommen werden (Stufe 2).
Die SAP-Seitigen Änderungen werden voraussichtlich mit dem Jahreswechsel bereitgestellt.
Ausführlichere Informationen zu diesem Themen finden Sie im Hinweis 2848822.
Bei der Umsetzung in SAP HCM sowie bei Fragen sind wir Ihnen natürlich gern behilflich.