29.09.2020|
Gesetzlich krankenversicherte Mitarbeiter zahlen während der Kurzarbeit nur 80% der anfallenden Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitgeber trägt diese für diesen Zeitraum alleine und bekommt sie durch die Neuregelung in voller Höhe erstattet.
Bei freiwillig Versicherten im Zuge des Firmenzahlerverfahrens besteht die Möglichkeit ein Antrag auf Beitragsminderung bei der Krankenkasse zu stellen. Der Arbeitgeber bestimmt die Beiträge nach den niedrigeren beitragspflichtigen Einnahmen und führt diese an die Krankenkasse ab.
Nach Absprache mit der Krankenkasse über die Beitragsherabsetzung gilt es weitere Anpassungen im Infotypen 0013 zu tätigen.
Kopieren Sie den bestehenden Satz und geben für den betreffenden Zeitraum den zu überweisenden Krankenkassen- (KV) und Pflegeversicherungs- (PV) – Beitrag ein.
Auch zum nachlesen im SAP-Hinweis 2972918 – Beitragsherabsetzung für freiwillig Versicherte während Kurzarbeit
Sollten Sie Unterstützung bei der Abbildung wünschen, so kommen Sie gerne auf uns zu!