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Besonderheit in der Unfallversicherung – Infotyp0029 Berufsgenossenschaft

19.07.2022|

In SAP gibt es im IT0029 das Feld „Besonderheiten in der Unfallversicherung“.

In diesem Feld geben Sie an, ob für den Mitarbeiter bei der Ermittlung der Unfallversicherungsdaten Besonderheiten zu berücksichtigen sind.

Folgende Ausprägungen sind möglich:

 

A – Versicherungsfreiheit wegen Auslandsbeschäftigung

Der Mitarbeiter ist aufgrund einer Auslandsbeschäftigung nicht UV-pflichtig.

In der Abrechnung wird kein BG-Brutto ermittelt. In DEÜV-Meldungen wird im Datenbaustein DBUV (Unfallversicherung) der Grund B02 (Keine UV-Pflicht wegen Auslandsbeschäftigung) gemeldet.

 

B – Versicherungsfreiheit gemäß SGB VII

Der Mitarbeiter ist nach SGB VII nicht UV-pflichtig.

In der Abrechnung wird kein BG-Brutto ermittelt. In DEÜV-Meldungen wird im Datenbaustein DBUV (Unfallversicherung) der Grund B03 (Versicherungsfreiheit in der UV gemäß SGB VII) gemeldet.

 

C – Versicherungsfreiheit aus sonstigen Gründen

Der Mitarbeiter ist nicht UV-pflichtig, weil eine der folgenden Bedingungen zutrifft:

  • Unwiderrufliche Freistellung von der Arbeitsleistung
  • Studienzeit während eines dualen praxisorientierten Studiums.

In der Abrechnung wird kein BG-Brutto aus den laufenden Bezügen ermittelt. Einmalzahlungen sind jedoch weiterhin UV-pflichtig.

In DEÜV-Meldungen wird im Datenbaustein DBUV (Unfallversicherung) der Grund B09 (Sonstige Sachverhalte, die kein UV-Entgelt in der Meldung erfordern) gemeldet.

 

Y – nicht UV-pflichtig mit Ausnahmen

Der Mitarbeiter ist prinzipiell nicht UV-pflichtig. Es kann allerdings einmalige Bezüge geben, aus denen ein BG-Brutto gebildet werden soll. Beispiel hierfür sind nachträgliche Einmalzahlungen für das aktive Beschäftigungsverhältnis. Die Lohnarten, welche ins BG-Brutto einfließen sollen, müssen in Tabelle T596J unter Teilapplikation BGNW (Lohnnachweis für Berufsgenossenschaften) und der Summenlohnart BGBD (Korrektur BG-Brutto ab 2009) eingetragen werden.

Dieser Fall kann normalerweise nur für Firmenrentner eintreten, welche während des Bezugs der Firmenrente auch noch Einmalzahlungen aus dem aktiven Beschäftigungsverhältnis erhalten haben.

 

X – nicht UV-pflichtig (alt)

Es handelt sich um einen Infotyp-Satz, der angelegt wurde, als das Feld noch die Bedeutung nicht BG-pflichtig hatte und ein Ankreuzfeld war.

In der Abrechnung wird kein BG-Brutto ermittelt. In neu erstellten DEÜV-Meldungen wird dieser Wert als A (Versicherungsfreiheit wegen Auslandsbeschäftigung) interpretiert und mit dem Grund B02 (Keine UV-Pflicht wegen Auslandsbeschäftigung) gemeldet.

Sollte bei einem Mitarbeiter einer dieser Besonderheiten auftreten, dann pflegen Sie bitte für den entsprechenden Zeitraum den Grund.

vom 19. Juli 2022, veröffentlicht in