20.10.2022|
Pfändung – inklusive aktueller EPP:

SAP zeigt zunächst die Bruttowerte des pfändbaren Einkommens (mit und ohne Schutz) auf und auch die unpfändbaren Bezüge. (Doppelklick auf „TILG“)
Unpfändbar ist u.a. die EPP, Pfändbar ist das Grundentgelt. Davon werden die Steuer und SV-Beiträge abgezogen und das Netto ermittelt:

Das ermittelte Netto liegt hier schon ca. 100€ über dem „normalen“ Netto.
Achtung: Das Netto des Entgeltnachweises darf nicht genommen werden, da hier die Steuern für die EPP das Netto mindern.
Auf dieser Basis vermindert SAP® nun noch die Grundlage um den Grundfreibetrag und 3/10 Freibetrag für den Schuldner.
So dass dann nachfolgende Berechnung erfolgt.

Pauschalsteuer


Lohnsteuerjahresausgleich im Dezember

