25.04.2023|
Um auch externe Daten, d. h. Lohnsteuerdaten, die nicht aus den Abrechnungsergebnissen stammen (z. B. Pauschalsteuern aus einer externen Reisekostenabrechnung, Lohnsteuern aus einer internen Vorstandsabrechnung, Verpflegungspauschale) für die Lohnsteueranmeldung mit Elster zu berücksichtigen, ist folgendes zu tun:
Transaktion – PC00_M01_CTAE_UPD
Im SAP-Menü zu finden – (TA: PC01 – Abrechnung Deutschland)
Anzugeben ist hier der Personalbereich, Personalteilbereich und um welchen Anmeldezeitraum es sich handelt.
Um einen Eintrag zu erfassen ist der Button „Neue Einträge“ auszuwählen.
Über die Wertehilfe, in der Spalte „Kennzahl“, können nun die Kennzahlen für die pauschalen Steuern ausgewählt werden und die Beträge gepflegt werden
Nach erfolgreichem sichern über das Disketten Symbol werden die pauschale Lohnsteuer auf der gewöhnlichen Lohnsteueranmeldung mit angedruckt.