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Das neue SV-Meldeportal (04.10.2023)

26.09.2023|

Ab dem 4. Oktober 2023 steht Arbeitgebern das brandneue SV-Meldeportal zur Verfügung, das die bisherige Anwendung sv.net ersetzen wird. Ab dem 1. Januar 2024 werden sämtliche Rückmeldungen nur noch über das SV-Meldeportal akzeptiert, so dass es sich empfiehlt bis Jahresende 2023 auf das SV-Meldeportal umzusteigen.

Allerdings gibt es zwei Ausnahmen: Die A1-Bescheinigung und eAU-Bescheinigungen können vorerst weiterhin über sv.net abgerufen werden.

Folgende Vorteile bietet das neue Portal

  1. Online-Datenspeicher – sehr nützlich für kleinere Unternehmen, die hier digital Daten bis zu 5 Jahre zentral speichern können. Diese Daten können auch für eine Betriebsprüfung verwendet werden.
  2. Benutzerregistrierung – die Registrierung und Login wird mit dem Elster-Organisationszertifikat vereinfacht
  3. Ansprechendes Design und Benutzerfreundlichkeit – das Portal kann sowohl über PC als auch über mobile Entgeräte benutzt werden. Zudem wir es barrierfrei und in Zukunft mehrsprachig sein.

Weitere Infos bzw. die Registrierung finden Sie hier.

vom 26. September 2023, veröffentlicht in