26.09.2023|
Ab dem 4. Oktober 2023 steht Arbeitgebern das brandneue SV-Meldeportal zur Verfügung, das die bisherige Anwendung sv.net ersetzen wird. Ab dem 1. Januar 2024 werden sämtliche Rückmeldungen nur noch über das SV-Meldeportal akzeptiert, so dass es sich empfiehlt bis Jahresende 2023 auf das SV-Meldeportal umzusteigen.
Allerdings gibt es zwei Ausnahmen: Die A1-Bescheinigung und eAU-Bescheinigungen können vorerst weiterhin über sv.net abgerufen werden.
Folgende Vorteile bietet das neue Portal
- Online-Datenspeicher – sehr nützlich für kleinere Unternehmen, die hier digital Daten bis zu 5 Jahre zentral speichern können. Diese Daten können auch für eine Betriebsprüfung verwendet werden.
- Benutzerregistrierung – die Registrierung und Login wird mit dem Elster-Organisationszertifikat vereinfacht
- Ansprechendes Design und Benutzerfreundlichkeit – das Portal kann sowohl über PC als auch über mobile Entgeräte benutzt werden. Zudem wir es barrierfrei und in Zukunft mehrsprachig sein.
Weitere Infos bzw. die Registrierung finden Sie hier.