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Aktuelle Übersicht der Änderungen in SAP® HCM

10.06.2024|

Das Halbjahr rückt wieder näher und es liegen aktuellen Informationen von SAP zu aktuellen bzw. zukünftigen Änderungen vor.

Nachfolgend eine Übersicht dazu:

  1. Sozialversicherung
    1. SV-Stammdatendatei

Ab 1.7.2024 gibt es eine neue vereinheitlichte Datei zum Einspielen von folgenden Daten:

  • Beitragssatzdatei mit erweitertem Inhalt zu den Rechengrößen
  • UV-Stammdatendatei
  • Datei der berufsständischen Versorgungswerke
  • Dienststellenverzeichnis der Arbeitsagenturen

Die Veröffentlichung erfolgt an gleicher Stelle wie bisher die Beitragssatzdatei. Ab 1.7. stehen noch die alten Dateien als auch die neue Datei zur Verfügung. Ab 1.1.2025 gibt es nur noch die neue SV-Stammdatendatei.

Es wird einen neuen einheitlichen Report zum Einspielen geben, der voraussichtlich ab September von SAP zur Verfügung gestellt wird. Der Abgleich der KK-Beitragssätze und der Berufsgenossenschaften erfolgt mit den bisherigen Programmen.

  1. Qualifizierungsgeld (neue EEL ab 1.4.2024)

Die neuen §§ 82a und 82b SGB III regeln die Voraussetzungen und Höhe des Qualifizierungsgelds.

Das Qualifizierungsgeld wird von der BA an den AG ausgezahlt.

Aktuell gibt es hier noch offene Fragen, weshalb noch keine Umsetzung in SAP erfolgt.

  1. Abruf der Versicherungsnummer (Hinweis 3449793)

Das Verfahren ist seit 1.1.2024 verpflichtend, weshalb für Zeiträume ab 1.1.2023 der Block SV-Ausweis im IT0013 ausgeblendet wurde. Das Feld RV-Nummer im IT0013 wird umbenannt in Versicherungsnummer und ist nur eingabebereit, wenn der Abruf

Über das VAV-Verfahren abgerufen wurde. Zusätzlich gibt es ein neues Anzeigefeld Herkunft der Versicherungsnummer im IT0013 mit folgenden Ausprägungen:

  • Maschinell über VAV
  • Maschinell über DEÜV
  • Maschinell über ZMW
  • Manuell erfasst
  1. Weiterbeschäftigte Rentner (Hinweis 3434877)

Bei Betriebsprüfungen hat die Deutsche RV vermehrt Fehler bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung von weiterbeschäftigten Rentnern festgestellt, weshalb neue Anforderungen an die Systeme gestellt werden.

Aufgrund dessen gibt es neue Felder im IT0020. Hier wird dann zukünftig eine Prüfung zwischen Beitragsgruppenschlüssel und Personengruppe in der Stammdatenpflege erfolgen.

Außerdem ist in der Abrechnung zu kontrollieren, ob die Kombination auf Personengruppe und Beitragsgruppe mit Bezug auf die hinterlegte Rentenart zum Zeitpunkt der Abrechnung noch zulässig ist (Fehlernachrichten insbesondere im Monat des Überschreitens der Regelaltersgrenze möglich).

  1. Neue Abrechnungstabelle SVLUFT

Anhand folgenden Beispiels wird die momentane Problematik dargestellt:

SV-Pflichtige Beschäftigung vom 01.01.2023 – 31.03.2023, laufendes Entgelt 4000€

Geringfügige Beschäftigung vom 01.05.2023 – 31.08.2023, laufendes Entgelt 520€

SV-Pflichtige Beschäftigung vom 01.10.2023 – 31.12.2023, laufendes Entgelt 4000€, EGA 6000€ im November

Für die Verbeitragung der Einmalzahlung im November ist in diesem Beispiel die SV-Luft aus den Monaten Januar – März mit zu berücksichtigen

Bei der Abbildung über eine Personalnummer wird die SV-Luft derzeit nicht richtig berücksichtigt.

Geplante Anpassungen:

Bereitstellung der neuen Abrechnungstabelle SVLUFT

  • Darin werden die SV- Lüfte pro SV Sparte und Art der Beschäftigung gespeichert
  • Beim Einlesen der SV-Lüfte aus dem Vormonat (bzw. der letzten relevanten Abrechnungsperiode) wird auf die neue Tabelle zurückgegriffen, sofern ein Wechsel in der Art der Beschäftigung erkannt wird
  • Es ergeben sich keine Änderungen an den Lohnarten für die SV-Lüfte oder deren Ermittlung
  1. Prüfreport für Mini- und Midijobs

Hier ist zukünftig ein Programm von SAP für die Prüfung geplant, der folgenden Bereich abdecken soll:

  • Vorausschauende Ermittlung des regelmäßigen Entgeltes für einen 12-Monatszeitraum
  • Abweichender Zeitraum, falls innerhalb der 12 Monate Änderungen im Beschäftigungsverhältnis vorliegen
  • Einmalzahlungen können vorausschauende aus Stammdaten oder den Abrechnungsergebnissen des Vorjahreszeitraums berücksichtigt werden
  • Verprobung des regelmäßigen Entgelts gegen die SV-rechtliche Beurteilung im Infotyp Sozialversicherung D (0013)
  • Analog zum Report zur Jahresarbeitsentgeltgrenze (RPLSVED0):
    • Customizing zur Berücksichtigung von EZ (TA KVJG)
    • Vorgabe einer Toleranz in %
    • Ausgabe einer Liste mit Prüffällen

Aktuell befindet sich der Prüfreport in der Pilotierung.

  1. Steuer
    1. Neuer PAP 2024 (Hinweis 3429180)

Im März 2024 wurde der neue PAP für 2024 ausgeliefert

  1. Wachstumschancengesetz – Fünftelungsregelung

Im Lohnsteuerabzugsverfahren wird ab Januar 2025 die Fünftelregelung für mehrjährige Bezüge und Abfindungen abgeschafft.

Im Veranlagungszeitraum (Einkommenssteuererklärung) bleibt die Möglichkeit zur ermäßigten Besteuerung erhalten.

Die Konsequenz ist, dass die Zahlung als sonstiger Bezug versteuert wird, jedoch weiterhin als mehrjähriger Bezug bzw. Abfindung klassifiziert werden muss.

In der LStB gibt es bereits heute die Möglichkeit dies in Z. 19 auszuweisen (Günstigerprüfung zu Ungunsten der ermäßigten Besteuerung). Für mj. Versorgungsbezüge ist dies die Z. 32.

Die Zeilen 9-14 werden nicht mehr benötigt.

  1. Wachstumschancengesetz – Versteuerung von E-Fahrzeugen (Hinweis 3458539)
  • Anhebung der Höchstgrenze für Anwendung ¼ Bruttolistenpreis von 60.000 EUR auf 70.000 EUR
  • Änderung gilt nur für Fahrzeuge, die nach dem 31.12.2023 angeschafft wurden.
  • Durch die Absenkung des BLP von ½ auf ¼ wird der geldwerte Vorteil für die Versteuerung und damit auch für die Verbeitragung reduziert
  • Die Verbeitragung in der Sozialversicherung ist für Zeiträume vor Inkrafttreten des Gesetzes nicht zu korrigieren
  • Die notwendige Korrekturdifferenz für die Verbeitragung ist manuell über eine Kundenlohnart zu erfassen
  1. Wachstumschancengesetz – Versorgungsfreibetrag
  • Ab 2023 wird die Abschmelzung verringert und damit der Zeitraum bis zum Jahr 2058 verlängert
    • Prozentsatz: 0,4 % statt 0,8 %
    • Höchstbetrag: 30 Euro statt 60 Euro
    • Zuschlag: 9 Euro statt 18 Euro
  • Im Veranlagungsverfahren (Einkommenssteuererklärung) werden geänderte Werte bereits ab 2023 berücksichtigt
  • Im Lohnsteuerabzugsverfahren sind die Werte erstmals ab Januar 2025 anzuwenden
  • Geplante Auslieferung der neuen geänderten Werte zusammen mit dem Programmablaufplan für 2025 zum Jahreswechsel 2024/2025
  1. Wachstumschancengesetz – Sonstiges

Änderungen:

  • Anhebung der Pauschale für Berufskraftfahrer §9 Absatz 1 Satz 3 Nr. 5b EstG auf 9 Euro bei Übernachtung in einem Kraftfahrzeug (bisher 8 Euro)

Vorgesehene und entfallene Änderungen:

  • Erhöhung der als Werbungskosten abzugsfähigen bzw. steuerfrei zu erstattenden pauschalen Verpflegungsmehraufwendungen
  • Streichung der Mindestentfernung für Hybridfahrzeuge ab 2025 beim Firmenwagen
  • Erhöhung des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen
  1. Sonstiges
    1. Pfändungsfreigrenzen 2024 (Hinweis 3475807)

Zum 1.7.2024 ändern sich wie jedes Jahr die Pfändungsfreigrenzen und müssen angepasst werden.

  1. EUGH: Urlaub bei Wechsel des Beschäftigungsumfangs (Hinweis 3442369)

Urteil:

„Einem Beschäftigten darf durch eine Änderung des Beschäftigungsumfangs kein Nachteil bzgl. des Urlaubsanspruchs oder der Urlaubsbewertung entstehen“

  • Das Urlaubskontingent ist zum Zeitpunkt des Wechsels des Beschäftigungsgrades abzugrenzen. Gilt auch, wenn sich die tägliche Arbeitszeit ändert aber nicht die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage
  • Bewertung des Urlaubstages (aus dem alten Kontingent) erfolgt nach aktuellem Stand
  • Mit der Abrechnungsfunktion DURLB ERHG wird der berechnete Betrag auf die Verhältnisse zum Entstehungszeitpunkt des Anspruchs hochgerechnet und die Differenz gebildet
  • Die Differenz wird in eine Erhöhungslohnart abgestellt
vom 10. Juni 2024, veröffentlicht in ,