Neuerungen im Mutterschutzgesetz ab 01.06.2025

03.03.2025|
Ab dem 01.06.2025 treten in Deutschland wichtige Änderungen im Mutterschaftsgesetz in Kraft, die besonders Frauen nach einer Fehlgeburt besser unterstützen sollen. Die wesentlichen Neuerungen sind:
1. Einführung gestaffelter Mutterschutzfristen nach Fehlgeburten
- Ab der 13. Schwangerschaftswoche: Frauen haben Anspruch auf eine zweiwöchige Schutzfrist
- Ab der 17. Schwangerschaftswoche: Die Schutzfrist verlängert sich auf sechs Wochen.
- Ab der 20. Schwangerschaftswoche: Es gilt eine achtwöchige Schutzfrist
Diese Regelung berücksichtigt die körperlichen und seelischen Belastungen, die mit einer Fehlgeburt einhergehen und bietet den betroffenen Frauen eine notwendige Erholungszeit.
Bei Totgeburten ab der 24. Schwangerschaftswoche beträgt die Schutzfrist einheitlich 14 Wochen. Diese Regelung ermöglicht es betroffenen Frauen, sich nach einer Fehlgeburt angemessen zu erholen und gesundheitliche Komplikationen zu vermeiden.
Die Inanspruchnahme der Schutzfrist ist freiwillig; Frauen können selbst entscheiden, ob sie diese nutzen oder früher an ihren Arbeitsplatz zurückkehren möchten.
2. Erweiterter Kündigungsschutz im Mutterschutzgesetz:
Frauen, die nach der 12. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, erhalten einen besonderen Kündigungsschutz für die Dauer von vier Monaten. Dies gibt ihnen Sicherheit und schützt vor Arbeitsplatzverlust während der Erholungsphase.
3. Anpassung der Gefährdungsbeurteilung für Arbeitgeber:
Die Verpflichtung zur anlassunabhängigen Gefährdungsbeurteilung wurde gelockert. Arbeitgeber können auf diese verzichten, wenn feststeht, dass bestimmte Tätigkeiten von schwangeren oder stillenden Frauen generell nicht ausgeführt werden dürfen. Dennoch bleibt die Pflicht bestehen, nach Bekanntwerden einer Schwangerschaft oder Stillzeit eine individuelle Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Diese Änderungen im Mutterschutzgesetz stärken die Rechte und den Schutz von Frauen im Falle einer Fehlgeburt und entlasten gleichzeitig Arbeitgeber durch klarere Regelungen.
Update: Für die Umsetzung in SAP HCM wurde hierzu bereits der Hinweis 3584653 ausgeliefert: 3584653 – IT0080: Mutterschutzfristen bei Fehlgeburten – SAP for Me
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