Anwendung der Märzklausel für Einmalzahlungen in der Gleitzone

06.03.2025|
Folgende Fehlermeldung wird im SAP HCM Abrechnungsprotokoll ausgegeben:
Gleitzone Märzklausel (Musterlohnart MU89/MU87): Zuordnung zu Monat mm.jjjj
Diese Dokumentation beschreibt die korrekte Umsetzung der Märzklausel im Rahmen der Gleitzonenregelung in SAP HCM. Der Fall betrifft einen Mitarbeiter, der sich seit Beginn des Jahres in einer Abwesenheit befindet und im ersten Quartal eine Einmalzahlung erhält. Aufgrund der Märzklausel muss die Verbeitragung in das Vorjahr zurückgerechnet werden.
Beispiel
- Der Mitarbeiter befindet sich in der Gleitzone (Übergangsbereich).
- Seit Jahresbeginn liegt eine durchgehende Abwesenheit vor, sodass keine SV-Tage vorhanden sind.
- Der Mitarbeiter erhält einen Bonus-Einmalzahlung über 100,00 € im März 2025 mit der kundeneigenen Lohnart 9BON
Erfassung in SAP HCM
- In unserem Beispiel kopieren wir die Musterlohnart MU89 auf die Kundeneigene Lohnart 9U89 und die Musterlohnart MU87 auf die kundeneigene Lohnart 9U87
- Die Lohnart 9BON muss nun gesperrt oder gelöscht werden
- Anstelle der Lohnart 9BON für die Einmalzahlung in Höhe von 100,00€ erfassen wir nun die kundeneigenen Lohnart 9U89 zum 31.03.2025 im IT0015
- Die Lohnart 9U87 wird für die Berechnung der SV zum 31.12.2024 ebenfalls im IT0015 erfasst
- Die Einmalzahlung unterliegt der Märzklausel und muss daher in das Vorjahr zurückgerechnet werden.
Technische Umsetzung
1.1. Anlage der kundeneigenen Lohnarten
- Lohnart 9U89 (Einmalzahlung Märzklausel) Kopie der Musterlohnart MU89
- Nicht SV-pflichtig
- Erhöht das UV-Brutto
- Erfasst im Auszahlungsmonat (März 2025)
- Hinterlegung der Verbuchung für den RPCIPE00/RPCIPE01
- Pflege Tabelle v_t512z um die Lohnart im IT15 erfassen zu können
- Lohnart 9U87 (SV-Brutto EZ Märzklausel) Kopie der Musterlohnart MU87
- SV-pflichtig
- Kein Einfluss auf das UV-Brutto
- Erfasst im Vorjahr (Dezember 2024)
- Pflege Tabelle v_t512z um die Lohnart im IT15 erfassen zu können
1.2. Abrechnungssystematik
- Die Einmalzahlung wird im März 2025 ausgezahlt.
- Durch die Märzklausel erfolgt die Verbeitragung rückwirkend für das Vorjahr.
- Die Lohnart 9U87 stellt sicher, dass die SV-Berechnung in den Vorjahreszeitraum fällt.
- Die technischen Lohnarten der Teilapplikation SVMK greifen wie folgt:
- /33A: Erfasst den beitragspflichtigen Anteil.
- /33B, /33C, /33D: Getrennte Abstellung der SV-Beiträge für KV, RV und AV.
- Die Lohnarten werden für die Erstellung der DEÜV-Meldungen mit Abgabegrund 54 (Märzklausel) genutzt.
Fazit Die Umsetzung der Märzklausel für Einmalzahlungen in der Gleitzone erfordert eine genaue Zuordnung der SV-pflichtigen Anteile in das Vorjahr. Durch die korrekte Nutzung der Lohnarten 9U87 (SV-Brutto) und 9U89 (Einmalzahlung) kann sichergestellt werden, dass die Verbeitragung korrekt erfolgt und in den DEÜV-Meldungen korrekt ausgewiesen wird.