Weiterbeschäftigung von Rentnern – Was Arbeitgeber in SAP HCM beachten sollten
15.07.2025|
Mit der zunehmenden Zahl älterer Arbeitnehmer rückt die Weiterbeschäftigung von Rentnern immer stärker in den Fokus von Personalabteilungen. Dabei spielen nicht nur sozialversicherungsrechtliche Fragen eine Rolle, sondern auch technische Anpassungen im SAP-HCM System.
1. Sozialversicherungsrechtliche Grundlagen
Rentner:innen, die nach dem Eintritt in den Ruhestand weiterarbeiten, unterliegen besonderen Regelungen:
- Altersvollrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze sind rentenversicherungspflichtig.
- Nach Erreichen der Regelaltersgrenze entfällt die Pflicht zur Rentenversicherung – außer der Arbeitnehmer verzichtet ausdrücklich auf diese Versicherungsfreiheit („Flexirente“).
- Seit 2023 sind Hinzuverdienstgrenzen für Altersrenten aufgehoben, was mehr Flexibilität ermöglicht.
2. Technische Umsetzung in SAP HCM
Zum 1. Januar 2024 wurden im Rahmen gesetzlicher Anforderungen (z. B. Flexirentengesetz) neue Felder im Infotyp 0020 (DEÜV) eingeführt:
- Rentenart (z. B. Altersvollrente, Teilrente, Erwerbsminderung)
- Beginn der Rente
- Regelaltersgrenze erreicht am (automatisch berechnet)
- Verzicht auf RV-Freiheit (Ja/Nein mit Datumsangabe)
Diese Daten sind relevant für:
- Plausibilitätsprüfungen in der Abrechnung (Zusammenhang mit Infotyp 0013 – Sozialversicherung)
- Zuweisung der richtigen Personengruppen- und Beitragsgruppenschlüssel
- Vermeidung von Fehlern und Warnungen im Abrechnungsprozess

3. Fazit
Für Unternehmen ist es essenziell, die neuen Felder im System korrekt zu pflegen, da sonst die Abrechnung ab Juli 2025 auf Fehler läuft und der Mitarbeiter nicht mehr abgerechnet werden kann.
vom 15. Juli 2025, veröffentlicht in HCM On-Premise, Neuigkeiten und Nützliches
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