ELStAM-Änderungen: Was Sie ab dem 11.11.2025 berücksichtigen müssen.
03.12.2025|
Aufgrund der Schnittstellenänderung durch die Aufnahme der PKV in die ELStAM-Daten wird aktuell aus den ab dem 11.11.2025 gelieferten ELStAM-Daten nur die jüngste Datenänderung in SAP übernommen.
Dies wird von der SAP mit dem Hinweis „3684399 ELStAM: Bei Rückmeldungen ab 11.11.2025 werden bei Arbeitnehmern mit mehreren ELStAM-Zeiträumen nur der jüngste berücksichtigt“ behoben.
Nach Einspielung des Hinweises müssen die bisher gelieferten Änderungslisten geprüft werden:
Hierfür gehen Sie bitte in den B2A-Manager:
Hier bitte den Zeitraum über „Prozess“, „Zeitraum ändern“ anpassen und auf den „Bereich“ ST und den „Dokumenttyp“ E2AE (siehe Beispiel) einschränken, zusätzlich muss der Haken bei „nur offene Prozesse anzeigen“ gelöscht werden:

Anschließend die Anmeldebestätigungsliste anzeigen lassen und prüfen, ob für eine Arbeitnehmer-ID-Nummer mehrere Zeiträume geliefert wurden.
Hier ein Beispiel von zwei Zeiträumen für eine Personalnummer:

Sollten mehrere Zeiträume für eine ID gemeldet werden, muss die B2A-ID kopiert werden. Hierfür gehen Sie wieder in den B2A-Manager zurück und gehen in der betreffenden Anmeldebestätigungsliste auf die Lupe:

Hier müssen Sie jetzt den „B2A Identifikator“ kopieren.
Anschließend den Report „RPUEDBD0 ELStAM: Hilfs- und Analyseprogramm“ aufrufen und unter dem Punkt „Status der Änderungsliste ändern“ den kopierten Eintrag einfügen. Hier muss der „Neuer Status“ auf 2 (Verarbeitung wiederholen) gesetzt werden:

Ergebnis der Umsetzung:

Nach erfolgreicher Umsetzung muss die Änderungsliste nochmals verarbeitet werden.
Aufruf des Reports RPCE2SD0_IN. In diesem Report bitte die Änderungsliste, die gerade auf „erneut verarbeiten“ gesetzt wurde, auswählen und den Haken bei „Änderungslisten nicht prüfen“ und „Datenbank-Update“ setzen.

Anschließend die Stammdaten mit dem Report RPCE2VD0_IN (ELStAM: Stammdaten durch ELStAM aktualisieren) übernehmen.
Sollten Sie zusätzliche Informationen zu den ELStAM-Änderungen benötigen, wenden Sie sich gern an uns.