Digitale Barrierefreiheit in SAP mit Adobe Forms: Best Practice mit HR-Com

21.01.2026|
Digitale Barrierefreiheit ist längst kein optionales Thema mehr, sondern gesetzliche Pflicht. Gerade im Personalwesen bedeutet Barrierefreiheit, dass alle Mitarbeitenden, unabhängig von möglichen Einschränkungen, Zugang zu Informationen und Dienstleistungen haben. Seit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 gelten diese Anforderungen verbindlich. Dieser Blogbeitrag erklärt Ihnen, wie Sie mit Adobe Forms im SAP-Umfeld eine zuverlässige und praxisorientierte Lösung umsetzen können.
Grundlagen der Barrierefreiheit im SAP-Umfeld
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder sensorischen Einschränkungen – digitalen Content uneingeschränkt nutzen können. Besonders im Personalwesen gewährleistet dies Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit.
Neben der barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV) gilt seit dem 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Grundlage dafür ist die EU-Richtlinie 2019/882 („European Accessibility Act“). Erstmals sind dadurch nicht nur öffentliche Stellen, sondern auch explizit private Unternehmen, etwa im Bereich des E-Commerce oder digitaler HR-Dienste, gesetzlich verpflichtet.
Die Kernanforderungen (§ 3 Abs. 1 BFSG):
- Digitale Dienstleistungen (Websites, Apps, Formulare) müssen ohne besondere Erschwernisse und ohne fremde Hilfe zugänglich, auffindbar und nutzbar sein.
- Erfüllung von Accessibility-Standards wie Tastaturbedienbarkeit, starken Kontrasten, semantischer Struktur, Screenreader-Kompatibilität sowie Alternativtexten.
Die Einhaltung ist durch Dokumentation, Audits und transparente Kommunikation sicherzustellen. Typische Hürden hierfür entstehen meist durch unklare Anforderungen, komplexe SAP-Strukturen und mangelnde Kenntnisse über barrierefreie Technologien.
Mögliche Folgen bei Nichterfüllung sind:
- Bußgelder bis 100.000 € bei schweren Verstößen
- Zwangsgelder bei Nichtbeseitigung von Barrieren
- Abmahnungen und zusätzliche Kosten durch Verbraucher- oder Wettbewerbsverbände
- Marktüberwachungsmaßnahmen bis hin zur Untersagung der Nutzung
- Reputationsschäden und Rechtsrisiken durch öffentliches Feedback oder Klagen
SAP Interactive Forms by Adobe (ADS) – die Basis für barrierefreie Formulare
Mit ADS stellt SAP ein leistungsstarkes Werkzeug zur Verfügung, um personalisierte Formulare direkt in SAP zu erstellen. ADS-Formulare lassen sich optimal anpassen, um eine barrierefreie Nutzung sicherzustellen. Insbesondere die folgenden Funktionen sind entscheidend:
- Steuerung der Tastaturnavigation (Tab-Reihenfolge)
Die Tab-Reihenfolge bestimmt, wie Benutzer mit motorischen Einschränkungen durch die Formularfelder navigieren. Durch gezielte Priorisierung wichtiger Eingabefelder wird die Nutzung erheblich erleichtert. - Definition von Ausgabehilfen für Screenreader
Screenreader können durch gezielte Beschriftungen und Hilfetexte unterstützt werden. Dies ermöglicht blinden oder sehbehinderten Mitarbeitenden eine verständliche Navigation durch komplexe Formularstrukturen. - Verwendung von Beschriftungen und logischen Strukturen
Die Anordnung der Inhalte in klarer, logischer Struktur sorgt dafür, dass Screenreader die Informationen sinnvoll vorlesen. Gruppierungen, Überschriften und Felder werden eindeutig gekennzeichnet, um Zusatzinformationen zu vermitteln, die nicht visuell sichtbar sind. Dazu gehören beispielsweise Hinweise auf Pflichtfelder oder Gruppenzugehörigkeiten.
Schritt-für-Schritt um digitale Barrierefreiheit mit Adobe Lifecycle Designer zu ermöglichen
Bei der Erstellung barrierefreier SAP-Formulare verfolgt HR-Com ein klares Vorgehensmodell:
- Vorbereitung und Planung der barrierefreien Formulare
Vorab definiert man gemeinsam die relevanten Anforderungen und analysiert, welche Formularfelder besondere Priorität haben. - Technische Umsetzung in Adobe Lifecycle Designer
Anschließend setzt man die definierten Anforderungen technisch um. Dabei sind besonders folgende technische Punkte zu berücksichtigen:- Festlegen einer sinnvollen Tab-Reihenfolge, um die Tastaturnavigation zu optimieren.
- Strukturierung der Inhalte mit klarer Ablauflogik, um sicherzustellen, dass Screenreader eine logische Lesereihenfolge einhalten.
- Definition zusätzlicher Ein- und Ausgabehilfen für Screenreader. Hilfetexte, Hinweise auf Pflichtfelder und gruppierte Felder werden speziell markiert und hinterlegt, um Barrieren abzubauen.
Praxisbeispiel: Barrierefreiheit in der BEM-Zentrale mit Adobe Forms
Ein konkretes Beispiel aus der Praxis zeigt, wie HR-Com barrierefreie Formulare in der BEM-Zentrale umgesetzt hat:
Die BEM-Zentrale steuert den komplexen Prozess des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Eine große Herausforderung bestand darin, Mitarbeitenden mit Einschränkungen eine komfortable Nutzung zu ermöglichen. Dazu wurden folgende Maßnahmen umgesetzt:
- Optimierte Tastaturnavigation: Die Tab-Reihenfolge wurde so angepasst, dass zentrale Felder wie „Mitarbeiterdaten“ und „Terminauswahl“ priorisiert werden.

- Klare logische Struktur: Alle Eingabe- und Ausgabefelder wurden logisch gruppiert, um Screenreadern die Inhalte verständlich und sinnvoll gegliedert vorzulesen.

- Screenreader-Optimierung: Für jedes Feld wurden zusätzliche Hilfetexte und erläuternde Informationen bereitgestellt, die für visuelle Nutzer unsichtbar, für Screenreader jedoch gut verständlich sind.

Das Feedback der Nutzer bestätigt den Erfolg: Die barrierefreien Formulare erhöhen die Akzeptanz des gesamten BEM-Prozesses und sorgen für eine reibungslose Anwendung durch alle Mitarbeitenden.
Fazit und Ausblick
Digitale Barrierefreiheit ist heute keine Option mehr, sondern gesetzlich verpflichtend. Mit SAP Interactive Forms by Adobe bietet SAP eine optimale technische Grundlage, um Barrierefreiheit konsequent und professionell umzusetzen.
HR-Com begleitet Sie aktiv auf dem Weg zur digitalen Barrierefreiheit in Ihren SAP-Prozessen. Gemeinsam erfüllen wir sowohl technische als auch gesetzliche Anforderungen und stellen sicher, dass Ihre Formulare von allen Mitarbeitenden uneingeschränkt genutzt werden können.