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Schwerbehindertenabgabe in SAP® HCM

24.02.2026|

„ Schwerbehindertenabgabe“ – Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte Personen

  • Stichtag:  Jährlich der 31. März (z.B. Meldung für das Jahr 2025 ist fällig bis zum 31.03.2026). Es gibt keine Möglichkeit einer Fristverlängerung. Die Zahlung muss bargeldlos an die Bundesagentur für Arbeit erfolgen.
  • Folgen bei Versäumnis: Es können Bußgelder und Säumniszuschläge anfallen, zudem ist eine Schätzung durch das Integrationsamt möglich.
  • Wer?: Betriebe mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen oder mehr haben die Pflicht, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für kleinere Betriebe bestehen Sonderregelungen. Kommen Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine Ausgleichsabgabe an das örtliche Integrations- oder Inklusionsamt zu leisten.
  • Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen eingesetzt. Darunter zählen zum Beispiel die Einrichtung eines Arbeitsplatzes sowie die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss. 
  • Kostenlose Software unterstützt Arbeitgeber bei elektronischer Anzeige:  http://www.iw-elan.de.Die browserbasierte Version löste zum Anzeigejahr 2024 die Vorgängerversion ab. Der Versand als CD-ROM wurde eingestellt.Hierfür ist keine Unterschrift per Hand erforderlich.

So sieht z. B. eine Aufforderung der Bundesagentur für Arbeit für die Schwerbehindertenabgabe aus:

Nun rufen Sie die Schwerbehindertenanzeige im SAP-Produktivsystem – Transaktion PC00_M01_LEHA – auf:

  • Evtl. eine vorhandene Variante auswählen
  • Immer pro Firma ausführen (jeweiligen Personalbereich eingeben)
  • Erhebungsjahr ist das vorangegangene Jahr
  • Ausgabe für AG
  • Vorerst Ausgabe ohne Download-Datei
  • Ausführen

Bei Hinweisen und Fehlern wird ein Protokoll ausgegeben. Diese müssen vor der produktiven Erstellung geprüft und bereinigt werden. Ggf. müssen bei fehlenden, technischen Einstellungen systemseitige Anpassungen durch ein SAP-HCM-AMSler/-Customizer erfolgen.

Über den Button „Formularausgabe“ kann das Formular eingesehen werden.


Darin enthalten, sind eine Auflistung über die Einsortierung des Behinderungsgrades bei den einzelnen AN (nur wenn diese im IT0004 angelegt sind) sowie die Berechnung der Abgabe.

Bitte prüfen Sie die Werte im Formular.

Wenn alle Daten korrekt sind, wird die Schwerbehindertenabgabe nochmals aufgerufen:

  • Evtl. eine vorhandene Variante auswählen
  • Immer pro Firma ausführen (jeweiligen Personalbereich eingeben)
  • Erhebungsjahr ist das vorangegangene Jahr
  • Ausgabe für Agentur für Arbeit
  • Haken bei „Datei-Download“ und hier einen Pfad hinterlegen (kann selbst beliebig ausgewählt werden)


Über den Button „Download Dateien“ können die Dateien heruntergeladen werden.

Ab dem Anzeigejahr 2024, steht Arbeitgebern erstmals eine browserbasierte Version von IW-Elan zur Verfügung. Ein Download des IW-Elan Programms ist nicht mehr möglich.

Unter folgendem Link kann die Browserversion heruntergeladen werden:
https://www.iw-elan.de/software/

Ansicht der Browserversion aus dem Meldejahr 2025:

Über den Punkt „Import aus Personalsoftware“ können die Dateien, die aus SAP heruntergeladen wurden, hochgeladen werden.

Das Programm prüft die hochgeladenen Dateien schon vor dem Import auf Fehler. Sollten Fehler in den Dateien gefunden werden, ist ein Import nicht möglich. In diesem Fall muss in SAP der Fehler behoben werden und die Dateien danach erneut heruntergeladen werden.

Wenn keine Fehler in den Dateien gefunden wurden, kann der Import gestartet werden:

Nach dem Klick auf „Import starten“ muss die Hinweismeldung bestätigt werden:

Nachdem die Dateien erfolgreich importiert wurden, erhält man eine Übersicht zu dem betroffenen Arbeitgeber. Mit einem Klick auf “Arbeitgeber öffnen” kann erneut eine Überprüfung der Arbeitgeberdaten erfolgen:

Man kann nun jeden der Punkte auf der linken Seite einzeln aufrufen und bearbeiten/prüfen, bevor die Daten offiziell an die Agentur für Arbeit gesendet werden.

Unter dem Punkt „WfbM-Aufträge“ können noch Rechnungen von Werkstätten für Menschen mit Behinderung eingegeben werden.

Über den “Drucken” Button hat man die Möglichkeit, das Formular, so wie es dann versendet werden würde, vorab einmal runterzuladen. Der Kunde kann so nochmal vor dem elektronischen Versand eine letzte Prüfung der Angaben vornehmen.

Wenn alles geprüft ist, wählt man den elektronischen Versand aus und sendet alle Angaben an die Agentur für Arbeit.

vom 24. Februar 2026, veröffentlicht in , ,
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