Aktualisierungen in der Nachfolgeverwaltung der Krankenkassen in SAP® aufgrund Wegfall Rechtskreistrennung in Beitragsnachweisen

24.09.2026|
Gesetzliche Hintergründe
Aufgrund von Rechtsanpassungen ergab sich vom 1. Januar 2026 an keine Notwendigkeit mehr für die weitere Rechtskreistrennung im Beitragsnachweisverfahren. Dementsprechend sollten vom 1. Januar 2026 an die Arbeitgeber die Beiträge für Beschäftigte in den alten und in den neuen Bundesländern zusammen und ohne Angabe eines Rechtskreiskennzeichens nachweisen. Wenn bisher bzw. immer noch mehr als ein Beitragsnachweis wegen zwei Rechtskreisen erstellt wurde bzw. wird (OST und WEST), darf ab 2026 nur noch ein Beitragsnachweis mit den Gesamtbeiträgen übermittelt werden. Einige Krankenkassen weisen auf ihrer Homepage daraufhin, vorrangig die Zahlungsart und Bankverbindung der West-Konten zu nutzen.
Dieser Beitrag zeigt Ihnen kompakt und übersichtlich, welche Schritte Sie in SAP® unternehmen können, um die Krankenkassenvielfalt im System zu reduzieren und mehr Übersichtlichkeit nach Wegfall der Rechtskreistrennung zu schaffen.
Ablauf in SAP®
Um auszuwerten, welche Krankenkassen nach West und Ost getrennt in SAP® angelegt sind, und diese zusammenzuführen, wird wie folgt vorgegangen:
1. Transaktion PC01 im Entwicklungssystem
2. Im SAP®-Menü den Punkt „Krankenkassen einrichten“ auswählen:

3. Im Menü den Punkt „Krankenkassen anlegen“ aufrufen:

4. In der sich öffnenden Tabelle auf das Druckersymbol klicken und dort folgende Filterkriterien einstellen:

5. Die Krankenkassen, die nun angezeigt werden, müssen verglichen werden, welche Betriebsnummern mehrfach (nach West und Ost getrennt) angelegt wurden. Wenn hier Krankenkassen gefunden wurden, muss entschieden werden, welche Krankenkasse bestehen bleibt und welche abgegrenzt werden soll.
6. Einen Schritt zurück gehen und die Krankenkasse, die nicht mehr verwendet werden soll, markieren und auf den Button „Abgrenzen“ klicken. Nun das Datum eingeben, ab dem die Krankenkasse nicht mehr in der Abrechnung berücksichtigt werden soll.
7. Vor die Bezeichnung kann z. B. „gesperrt“ geschrieben werden, damit direkt sichtbar ist, dass es sich um eine gesperrte Krankenkasse handelt. Bei Typ der Krankenkasse wird „Gesperrte Krankenkasse“ ausgewählt:

8. Im SAP-Menü den Punkt „Nachfolgeverwaltung für gesperrte Krankenkassen“ auswählen:

9. Im Menü den Punkt „Nachfolgekasse/Nachfolgende Geschäftsstelle anlegen“ aufrufen:

10. In der sich öffnenden Tabelle einen neuen Eintrag hinzufügen und die gesperrte Krankenkasse, das Datum, ab dem die Krankenkasse nicht mehr gültig sein soll, sowie die Nachfolgekrankenkasse (mit Angabe einer möglichen Geschäftsstelle) eintragen.
11. Diese Änderungen müssen dann auf einen Transportauftrag geschrieben und ins Produktivsystem durchtransportiert werden.
12. Über den Report RPISVKD0 kann zu dem Datum, ab dem die Krankenkasse nicht mehr gültig sein soll, die Nachfolgekasse im IT0013 bei den Mitarbeitern hinterlegt werden. Hierzu den Stichtag füllen und den Haken bei „Mappe erstellen“ wählen:

Es wird nun eine Batch-Input-Mappe erstellt, die über die Transaktion SM35 abgespielt wird. Der Report muss in allen SAP-Systemen separat ausgeführt werden. Hier kann kein Transport erfolgen. Nun ist die neu gewählte Krankenkasse – unabhängig vom Rechtskreis – bei allen relevanten Personalnummern im IT0013 ab dem Gültigkeitszeitraum der Nachfolgeverwaltung hinterlegt. In der Folge werden die Beitragsnachweise nun einheitlich – ohne Rechtskreistrennung – für die einheitliche Krankenkasse erstellt und versendet.
Quellen:
https://www.haufe.de/personal/entgelt/wegfall-der-rechtskreistrennung-ab-2025_78_628546.html
Weiterführende Informationen:
https://www.gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/arbeitgeber/beitragsnachweise/GG_BNA_202601.pdf