Ab dem 01.01.2022 tritt die nächste Stufe des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) in Kraft.
Ab 2022 muss jeder Arbeitgeber, der eine Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds durchführt und ebenfalls Sozialversicherungsbeiträge einspart, 15 % des umgewandelten Entgelts, als Zuschuss leisten. Zu beachten ist hierbei, dass der Arbeitgeber höchstens die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge als Zuschuss leisten muss.
Die Regelung, die zunächst nur Neuzusagen ab dem 01.01.2019 betroffen hat, wird damit auf sämtliche individual- oder kollektivrechtliche Entgeltumwandlungsvereinbarungen – unabhängig vom Datum des Abschlusses – erweitert.
Eine Ausnahme gilt insoweit, dass ein Tarifvertrag Anwendung findet, der von dem gesetzlich vorgesehenen Zuschuss abweicht.
Folgender Wortlaut aus dem Gesetz § 1a Abs. 1a des Betriebsrentengesetzes:
„Der Arbeitgeber muss 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.“
Bitte prüfen Sie, ob die Umsetzung für Januar 2022 bereits in Ihrem SAP-System erfolgt ist oder ob noch Systemanpassungen ausstehen.
Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Zur Prüfung kann folgender Report verwendet werden:
SAP bietet mit Fiori die Nutzeroberfläche für moderne und zukunftsfähige SAP-Anwendungen. Ein neues, schlankes Design und moderne App-Gestaltung machen die Nutzung von SAP-Anwendungen einfacher als je zuvor. Jedes neue Produkt von SAP wird mit dem modernen Fiori-Design entwickelt.
Das Launchpad für die Fiori-Anwendungen liefert im Standard jedoch keine Möglichkeit, das Userpasswort zurückzusetzen. Darum haben wir eine einfach zu benutzende und schnelle Lösung für dieses Problem entwickelt. Dies erspart viel Zeit für den Systemadministrator, der sich nicht mehr um jedes vergessene Passwort kümmern muss.
Vergisst ein Mitarbeiter ein Passwort, so hat er damit selbst die Möglichkeit sein Passwort zurückzusetzen. Es wird ihm ein neues Passwort generiert, welches ihm zugeschickt wird.
Mitarbeiter können bei der Anmeldung im Launchpad auf den neuen Button „Kennwort vergessen?“ klicken, um das Tool zu starten. Ein Wizard führt den Nutzer nun in drei einfachen Schritten durch den Prozess des Passwort-Resets.
Schritt 1:
Der Mitarbeiter gibt seine Personalnummer und E-Mail-Adresse ein und lässt sich einen Wiederherstellungscode zuschicken.
Dabei wird geprüft, ob Personalnummer und E-Mail-Adresse zueinander passen.
Schritt 2:
Stimmen Personalnummer und E-Mail-Adresse überein, so wird dem Mitarbeiter ein Wiederherstellungscode an seine E-Mail-Adresse verschickt.
Dieser Code muss im Passwort-Reset-Tool vom Mitarbeiter eingegeben und bestätigt werden.
Schritt 3:
Nachdem der Code eingegeben wurde, wird dem Mitarbeiter ein neues Initialkennwort per E-Mail zugeschickt.
Nun kann sich der Mitarbeiter mit diesem Initialpasswort im Fiori Launchpad anmelden. Dort wird er aufgefordert, sich ein neues Passwort anzulegen.
Der Prozess ist damit schnell abgeschlossen und der Mitarbeiter kann sich selbstständig ein neues Passwort geben. Damit hilft Ihnen unser Tool, Zeit zu sparen und Ihre Mitarbeiter schneller wieder an wichtigen Projekten arbeiten zu lassen.
Seit über 20 Jahren sind wir ein verlässlicher Partner für IT- und HR-Organisationen und stehen für hohe Qualität und langfristige Kundenbeziehungen im Umfeld von SAP HCM. Das Festhalten an diesen Werten mit dem Ziel, sich stetig und kontinuierlich zu verbessern, hat uns bereits vor einigen Jahren zum SAP Silber-Partner-Status geführt. Deshalb freuen wir uns umso mehr, dass unser eingeschlagener Weg der vergangenen Jahre richtig war und wir jetzt die nächste Stufe im SAP PartnerEdge Programm mit dem Gold-Status erreicht haben.
Der Gold-Status ist ein Beweis einer erfolgreichen Partnerschaft. Die SAP prüft regelmäßig die Einhaltung der Partner-Voraussetzungen. Hierfür müssen wir jährlich qualifizierte Kundenreferenzen sowie erfolgreich umgesetzte SAP-Projekte und zertifizierte SAP-Berater nachweisen.
Durch das Erreichen des Gold-Status ist die HR-Com bestens für die Zukunft und den anstehenden Herausforderungen im SAP HCM Umfeld gerüstet. Insbesondere wollen wir in Zukunft unsere Kunden bei der Weiterentwicklung ihrer HR-Systeme in Richtung cloudbasierter Lösungen zielgerichtet begleiten und unterstützen.
An dieser Stelle möchten wir uns ganz besonders bei unseren Mitarbeitern bedanken. Wir wissen es zu schätzen, wie viel jeder Einzelne in den letzten Monaten geleistet hat.
Aufgrund der aktuellen Situation kann es vorkommen, dass ein Unternehmen zahlungsunfähig wird, daraufhin muss ein Insolvenzantrag gestellt werden. Dies hat auch Auswirkungen auf die Personalabrechnung. Ab jetzt übernimmt die Bundesagentur für Arbeit für maximal drei Monate die Zahlung des Entgeltes für die Mitarbeiter (maximal für Entgelte bis zur BBG AV). Diese Zahlung bezeichnet man als Insolvenzgeld. Folgende Sachverhalte müssen somit in der Abrechnung beachtet werden:
Kürzung der Zahlung auf die BBG Arbeitslosenversicherung
Neuer Bescheinigungszeitraum im IT 0012 mit „nicht teilnehmen“, da die Agentur für Arbeit eine Bescheinigung über das gezahlte Insolvenzgeld erstellt.
Hinweis: Das Insolvenzgeld ist eine Lohnersatzleistung, für die keine Lohnsteuer entrichtet wird. Aufgrund der Unterbrechung der Gehaltszahlung durch das Unternehmen, darf auch kein Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt werden. Die Mitarbeiter erhalten von der Bundesagentur für Arbeit eine Bescheinigung über das gewährte Insolvenzgeld. Diese Bescheinigung ist dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung dem Finanzamt vorzulegen und unterliegt dem sog. Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Insolvenzgeld bei der Ermittlung der steuerlichen Progression dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet wird.
Es dürfen nur Zahlungen geleistet werden, die in den drei „Insolvenzantragsmonaten“ entstehen, d. h. Prämien aus dem Vormonat dürfen nicht ausgezahlt werden.
Freiwillig Versicherte müssen auf Selbstzahler umgesetzt werden
Es darf keine Rückrechnung in die Zeit vor dem Insolvenzantrag durchgeführt werden.
Mit dem Insolvenzverwalter muss abgeklärt werden, welche Lohnarten zur Auszahlung kommen dürfen.
Mit dem Insolvenzverwalter muss abgeklärt werden ob Leistungen zur Alterssicherung oder Vermögenswirksame Leistungen weiterhin bezahlt werden dürfen.
Entgeltbestandteile, die nicht zur Auszahlung kommen (z. B. das Entgelt oberhalb der BBG AV, Prämien aus dem Vormonat), können dann als Tabellenforderung angemeldet werden.
Die Auszahlung des Insolvenzgeldes wird grundsätzlich vom Insolvenzverwalter veranlasst. Da das Insolvenzgeld erst nach dem tatsächlichen Insolvenzereignis ausgezahlt wird, kommt es hierbei meistens zu einer Vorfinanzierung. Die Vorfinanzierung wird häufig durch eine Bank durchgeführt, der Insolvenzverwalter erhält ein Massedarlehen zur Bezahlung der Nettovergütungen aller Arbeitnehmer. Hierfür ist dann eine Abtretung des Anspruches auf Insolvenzgeld von jedem Mitarbeiter notwendig.
Eine Insolvenz ist sehr individuell, daher müssen alle Punkte genau mit dem Insolvenzverwalter und der Bundesagentur für Arbeit geklärt werden. Die oben genannten Punkte sind nur Anhaltspunkte und sind ggf. nicht vollständig.
Demnächst folgt Teil 2 – die Insolvenzeröffnung.
Sollten Sie Unterstützung bei der Abbildung wünschen, so kommen Sie gerne auf uns zu!
Für die Anzeige des Entgeltnachweises aus SAP HCM in SAP SuccessFactors Employee Central gibt es einen Standard Service. Die Darstellung von Bescheinigungen ist jedoch nicht vorgesehen.
Dafür bietet sich an, ein eigenes Portlet mit einem MDF-Objekt anzulegen. In diesem kann eine Bezeichnung zur Bescheinigung dargestellt werden und die eigentliche Bescheinigung als PDF angehängt werden.
Um die Daten aus SAP HCM in das Portlet zu übertragen, haben wir einen Report geschrieben, der eine CSV-Datei erstellt und dazu ein PDF pro Bescheinigung. Dies kann gepackt als ZIP-Datei in SuccessFactors geladen werden.
Um die Bescheinigungen mit entsprechender Zuordnung hochladen zu können müssen die Daten in folgende Struktur eingefügt werden. Die Bescheinigungen werden in dem Ordner „attachments“ abgelegt. Die CSV-Dateien enthalten die Mitarbeiter mit Bezeichnungn der Bescheinigung und dem Dateinamen des Anhangs. Die Struktur kann gezippt und in SuccessFactors hochgeladen werden.
Haben Sie dazu Fragen, dann sprechen Sie uns gerne an.
Die Erfassung der Daten beim Eintritt neuer Mitarbeiter war in Employee Central bisher nur sehr eingeschränkt konfigurierbar. Es konnten Felder eingeblendet und ausgeblendet werden, die Reihenfolge der sog. Portlets (Bildschirmbausteine) war jedoch nicht veränderbar. Es war somit nicht möglich neue Bildschirmbereiche hinzuzufügen oder vorhandene zu entfernen. Mit dem neuen Release H2 2020 ist der Eintrittsprozess jetzt flexibel konfigurierbar. Für die Konfiguration des Prozesses können eine oder mehrere Einstellungsvorlagen angelegt werden. In der Einstellungsvorlage werden Schritte definiert, in denen definierte Bildschirmbereiche abgearbeitet werden. In die Vorlage können auch sog. MDF Portlets integriert werden, so ist es auch möglich kundeneigene Portlets zu integrieren. Die Vorlagen können in der Berechtigung den Anwendern zugeordnet werden, so dass nur die berechtigten Vorlagen vom Anwender ausgewählt und genutzt werden können. Im folgenden Bild sehen Sie eine Vorlage für Leiharbeiter, die in dem Fall nicht als Kontingentarbeiter erfasst werden.
Beim Anlegen der Vorlage gibt es Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, damit das Template funktioniert. Es müssen z.B. die Informationen zur Beschäftigungskennung und die Informationen zum Namen zwingend im ersten Schritt eingebunden werden. In dem folgenden Bild sehen Sie die Blöcke, die in dem ersten Schritt integriert sind.
Sind die Vorlagen eingerichtet, dann können diese beim Erfassen eines Eintritts ausgewählt werden, wie im folgenden Bild zu sehen ist.
Zu beachten ist, dass diese Konfigurationsmöglichkeit noch nicht in allen Eintrittsprozessen zur Verfügung steht.
Es werden folgende Eintrittsprozesse unterstützt:
Neuen Mitarbeiter hinzufügen
Neuen Mitarbeiter für befristeten Vertrag hinzufügen
Inaktiven Mitarbeiter erneut einstellen
Folgende Eintrittsprozesse werden erst in den nächsten Releases umgesetzt:
Verstirbt ein Arbeitnehmer während eines laufenden Arbeitsverhältnisses, hat der Erbe Anspruch auf die Urlaubsabgeltung. Die Versteuerung läuft über die steuerlichen Merkmale (ELStAM) des Erben. Nachdem der Urlaubsanspruch als Vergütungsanspruch noch während des Arbeitsverhältnisses entstanden ist, ist dieser als Einmalzahlung aus der Beschäftigung beitragspflichtig in der Sozialversicherung zu betrachten. Die Urlaubsabgeltung ist im Regelfall in dem Monat zu verbeitragen, in dem der Arbeitnehmer verstorben ist.
Vorgehensweise im SAP:
Kopieren Sie die Musterlohnart „M160 – Urlaubsabgeltung Betrag“ mit Hilfe der Transaktion OH11 für die Darstellung der SV-Verbeitragung beim verstorbenen Arbeitnehmer, die hier als Forderung verbucht wird. Führen Sie nach dem Kopieren der Lohnarten folgende Änderungen in der Tabelle V_512W_O für die Kundenlohnart durch:
Kumulationen – bitte löschen Sie die Kumulation 01 + 11
Kopieren Sie die Musterlohnart ein weiteres Mal für die Forderung, die beim Erben verrechnet wird. Führen Sie nach dem Kopieren der Lohnarten folgende Änderungen in der Tabelle V_512W_O für die Kundenlohnart durch:
Kumulationen – bitte löschen Sie die Kumulation 09
Des Weiteren kopieren Sie für den Erben die Lohnart „M700 – Vorschuss“ für die SV-freie Urlaubsabgeltung.
Am folgenden Beispiel sehen Sie die Aufgabe im IT0015 – Ergänzende Zahlung, sowie auf dem Entgeltnachweis:
Sollten Sie Unterstützung bei der Abbildung wünschen, so kommen Sie gerne auf uns zu!
Nicht alle langfristig eingegebenen Datensätze lassen sich später auf ein früheres Datum abgrenzen. Oder aber Sie möchten durch die Abgrenzung den Datensatz und den ursprünglichen Bearbeiter nicht verändern.
Am folgenden Beispiel erklären wir, wie so eine Abgrenzung erfolgt.
Der aktuelle Datensatz aus dem Infotyp „Abwesenheiten“ soll abgegrenzt werden:
Wählen Sie den gewünschten Infotypen aus, in dem ein Satz abgegrenzt werden soll. Geben Sie im Zeitraum bitte den zu löschenden Zeitrahmen ein. Klicken Sie dann auf das „Mülleimer“ Symbol.
Jetzt öffnet sich das Fenster mit dem bestehenden Satz. Tragen Sie hier nochmal die Daten des zu löschenden „Teilsatzes“ ein und klicken erneut auf den „Mülleimer“.
Dadurch wird der Satz zum gewünschten Zeitpunkt abgegrenzt.
Sollten Sie Unterstützung bei der Abbildung wünschen, so kommen Sie gerne auf uns zu!
Gesetzlich krankenversicherte Mitarbeiter zahlen während der Kurzarbeit nur 80% der anfallenden Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitgeber trägt diese für diesen Zeitraum alleine und bekommt sie durch die Neuregelung in voller Höhe erstattet. Bei freiwillig Versicherten im Zuge des Firmenzahlerverfahrens besteht die Möglichkeit ein Antrag auf Beitragsminderung bei der Krankenkasse zu stellen. Der Arbeitgeber bestimmt die Beiträge nach den niedrigeren beitragspflichtigen Einnahmen und führt diese an die Krankenkasse ab. Nach Absprache mit der Krankenkasse über die Beitragsherabsetzung gilt es weitere Anpassungen im Infotypen 0013 zu tätigen.
Kopieren Sie den bestehenden Satz und geben für den betreffenden Zeitraum den zu überweisenden Krankenkassen- (KV) und Pflegeversicherungs- (PV) – Beitrag ein.
Für Manager war das Angebot an SAP Fiori Apps bisher noch mager. Mit der neuen Fiori App „Meine Berichte“ füllt die SAP nun eine Lücke.
Dies App bietet nun die Möglichkeit Reports in Fiori einzubinden, die der Manager aufzurufen und in Fiori anzeigen kann.
Die Ausgabe kann sortiert, die Spalten angepasst und Summen gebildet werden. Auch ein Download der Ergebnisse in EXCEL ist möglich.
Diese generische App ermöglicht das Einbinden von Reports mit ALV-Ausgabe oder das Einbinden von eigenen Methoden, welche Daten liefern. Die Konfiguration der App erfolgt über ein BADI, wie es im Bereich der Fiori Apps inzwischen üblich ist.
Für weitere Information zur Installation der App lesen Sie bitte den Hinweis 2896044 – „My Reporting“ (Fiori 2.0) – Initial Shipment
Bei der Abstimmung der Zahlungen kann es vorkommen, dass die gebuchten SV-Beiträge unterschiedlich zu den gezahlten SV-Beiträgen sind. Dies muss für die Buchhaltung geklärt werden.
Folgende Punkte können in Bezug auf die Sozialversicherungsbeiträge zu Differenzen führen:
– Bei der Verbuchung der Pauschalsteuer, könnte es zu Differenzen kommen:
Die Pauschalsteuer wird in der Abrechnung genauso wie die „gewöhnliche“ Steuer auf das Steuerkonto (Steuer-Verbindlichkeiten) gebucht. Die Pauschalsteuerbeiträge für Minijobs werden allerdings an die Krankenkasse (Bundesknappschaft) abgeführt.
Dies führt zu einer Differenz zwischen den gebuchten Sv-Beiträgen (Pauschalsteuer wird auf Steuerkonto gebucht – Betrag niedriger) und der gezahlten SV-Beiträgen (Pauschalsteuer wird an Krankenkasse überwiesen – Betrag höher).
Durch eine Gegenbuchung der Lohnart /40H Einh. St.pausch AG“ oder der Lohnart „/40I Einh. St. pausch. AN“ kann dieser Differenz entgegengesteuert werden.
– Sollte das Selbstzahler Kennzeichen bei privat Versicherten (im IT 0079 SV-Zusatzvers. D) nicht gepflegt sein, führt dies ebenfalls zu Unstimmigkeiten zwischen der SV-Überweisung und der im Buchungsbeleg unter dem SV Konto gebuchten Beträgen.
Grundsätzlich werden die Beiträge zur privaten Krankenversicherung / Pflegeversicherung vom Arbeitnehmer selbst an das Versicherungsinstitu überwiesen. Daher führt der fehlende Selbstzahlerhaken zu einer zu hohen Buchung auf dem SV Konto – das durch die SV-Überweisung nicht ausgeglichen wird.
Hier gibt es zwei verschiedene Auswertungsmöglichkeiten, um dies zu prüfen:
1. Auswertung des Infotypen 0079 über die Transaktion (SE16), Tabelle PA0079 – über das Selektionsfeld „Selbstzahler“ Selektionsoption „ungleich“ x
2. Auswertung über den Lohnartenreporter – dieser wertet Lohnarten, die in der Abrechnung gebildet und in das Abrechnungscluster geschrieben werden aus.
Der Report ist im Abrechnungsmenü Deutschland zu finden:
Geben Sie den Zeitraum, um den es sich handelt (Abrechnungsmonat der Differenz) und wählen Sie die Lohnart /35K abz. Beitrag KV-Zusatz 2 sowie die Lohnart /3QK abz. Beitrag PV-Zusatz 2 in die Selektion ein.
– Im Infotypen 0521 Altersteilzeit D wird die Altersteilzeit gepflegt. Sollte bei einem Mitarbeiter der Infotyp, in einem Schaltjahr im Februar enden, kann es sein, dass der 29. Februar nicht gepflegt wurde. Dies führt zu einem Tag Differenz, der eine Abweichung der Sozialversicherungsbeiträge im Buchungsbeleg herbeiführt.
– Negative Beiträge sind Guthaben einer Krankenkasse. Kommt es also in einem späteren Monat zu einer Verrechnung von früheren negativen Beiträgen, ist eine Differenz im Buchungsbeleg die Folge (bei Kennzeichnung der SV-Überweisung).
Über die Transaktion SM30 (Tabellenpflege) können in der Tabelle T5D16 frühere negative Beiträge eingesehen und abgeglichen werden.