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Autor: vindicators

Fiori Abwesenheitsantrag – Fehler bei Antrag zum 31.12.2018

Der Fiori Abwesenheitsantrag in der Version 2 setzt das Datum 31.12.2018 falsch um und macht den 31.12.2019 im Antrag daraus. Der Fehler tritt auf, wenn der Antrag am 31.12.2018 beginnt oder endet. Voraussetzung für das Auftreten des Fehlers ist der Einsatz von Fiori 2.0 mit dem Abwesenheitsantrag V2. Ein Antrag der vor dem 31.12. beginnt und danach endet wird korrekt verarbeitet.
 
Der in dem Abwesenheitsantrag verwendete Kalender kann unter Fiori 2.0 den 31.12. nicht korrekt verarbeiten und addiert ein Jahr auf das Datum. Die Fehlermeldungen können daher unterschiedlich aussehen. Versucht man einen Antrag zu erfassen, der vor dem 31.12. beginnt und am 31.12. endet, dann wird lediglich das Ende des Antrags um ein Jahr hochgesetzt und die Folge ist die Meldung, dass nicht genügend Kontingent vorhanden ist. Das System geht in dem Fall davon aus, dass man einen Antrag von über einem Jahr stellen möchte. 

Laut SAP HCM Hinweis 2565560 hilft hier nur ein Upgrade auf den neuen Fiori Abwesenheitsantrag Version 3. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.

Einspielen der Institutionskennzeichen der Unfallversicherungsträger für EEL-Meldungen

Bei der Erstellung einer EEL-Meldung für einen Arbeits-, Schul- oder Kindergartenunfall muss im Infotyp 0651 das Institutionskennzeichen des Unfallversicherungsträgers angegeben werden. Die Datenannahmestellen der Krankenkassen prüfen bei einer eingehenden EEL-Meldung, ob das Institutionskennzeichen gültig ist. Ist dieses nicht gültig, wird es abgelehnt mit der Meldung „fehlerhaft“.

Die ITSG stellt jetzt eine Datei mit den Institutionskennzeichen der Unfallversicherungsträger auf ihrer Downloadseite (unter UV-Daten  -> DTA-EEL-Stammdaten-UVT-IK.txt) zur Verfügung. Mit SAP-Hinweis 2340213 wird der Report RPUEEDD0 ausgeliefert. Mit diesem können Sie die Institutionskennzeichen in ihr SAP-HCM-System in Tabelle T5D3A_IK einspielen.

Sobald Sie das entsprechende Support Package eingespielt haben, sollten Sie auch die von der ITSG bereitgestellte Datei in Ihr System einspielen. Zukünftig wird bereits bei der Meldungserstellung das Institutionskennzeichen im Datenbaustein DBUN mit dem Institutionskennzeichen in der Tabelle T5D3A_IK abgeglichen. Wenn die Datei der ITSG noch nicht in Ihr System eingespielt ist und die Tabelle somit keine Einträge enthält, werden alle Meldungen, die den Datenbaustein DBUN enthalten, im Status „fehlerhaft“ erstellt, auch wenn der Datensatz ein gültiges Institutionskennzeichen enthält.

Neue Fiori Apps zur Pflege eigener Daten für Fiori 2.0

Darauf haben viele schon lange gewartet SAP bringt in Q2 2018 Fiori Apps zur Anzeige und Pflege der eigenen Daten heraus.

Mit dem Service Pack 2 der Frontend-Komponente UIHR002 100 vom April und dem Service Pack 6 der Backendkomponente GBX01HR5 605 können folgende Apps zu Pflege der eigenen Daten eingesetzt werden:

Anschrift
Pflege der eigenen Anschrift im Infotyp 0006 mit unterschiedlichen Subtypen

Bankverbindung
Pflege der eignen Bankverbindung im Infotyp 0009.

Kommunikation
Daten zur Kommunikation, wie z.B. E-Mail oder Telefonnummer, abhängig vom Subtyp des Infotyp 0105 Kommunikation

Familienmitglieder
Anzeige und Pflege von Familienmitglieder, wie Ehepartner und Kinder im Infotyp 0021.

Interne Daten
Gebäude und Raum, sowie das KFZ-Kennzeichen aus den Internen Daten im Infotyp 0032 können angezeigt und gepflegt werden.

Persönliche Daten
Anzeige und Pflege von Persönliche Daten aus Infotyp 0002, wie z.B. Name Geburtsdatum.

Die Funktionalität entspricht somit im Wesentlichen den Möglichkeiten, die es in der WebDynpro-Technologie bereits gab.
Jede App besteht aus einem Kopf, in dem Bild und Beschäftigungsdaten des Mitarbeiters angezeigt werden können. Außerdem hat der Mitarbeiter die Möglichkeit sein Bild in diesem Kopfbereich hochzuladen. Die Daten werden darunter im Detailbereich angezeigt, wobei Subtypen in Form von Reitern dargestellt werden.

Voraussetzung für den Einsatz der Apps ist Fiori 2.0, d.h. eine Version von SAP_UI von 751 oder höher.

SAP SuccessFactors People Central Hub

Die SAP hat mit dem neuen „SAP SuccessFactors People Central Hub“ eine neue Lösung angekündigt, mit der Mitarbeiter- und Unternehmensdaten einfacher und effektiver genutzt werden können.

Der „SAP SuccessFactors People Central Hub“ basiert auf der Architektur von „Employee Central“, um die Integration in HR-Systeme zu erleichtern und den Zugriff auf HR-Daten zu verbessern. Er ist für Kunden gedacht, die nicht auf eine vollständige Employee Central Installation wechseln möchten.

Der People Central Hub ist eine Lösung für Kunden, die eine der folgenden Herausforderungen haben:

* Sie möchten ein modernes Frontend für SAP ERP HCM-Daten, welches in S/4 HANA integriert ist und Zugriff über die SAP SuccessFactors Mobile App bietet.

* Sie möchten über HR-Daten aus mehreren Systemen auswerten und haben keine Software, wie z. B. ein Business Warehouse im Einsatz.

* Sie möchten die Systemintegration für Mitarbeiterdaten vereinfachen.

* Sie haben unterschiedliche HR-Systeme und benötigen einen zentralen Hub für die Verteilung von Mitarbeiterdaten an nachgelagerte Systeme.

* Sie haben unterschiedliche Systeme, wollen aber kein vollständiges HRIS-System implementieren.

Weitere Informationen: https://news.sap.com/germany/successfactors-people-central-hub-cloud/

 

Neuer SAP Fiori Teamkalender für Fiori 2.0

Ende letzten Jahres hat SAP eine völlig überarbeitet Version des Teamkalenders für SAP Fiori 2.0 ausgeliefert. So ist nun möglich zum Mitarbeiter ein Foto in die Anzeige zu bringen. Außerdem können die Informationen zum Mitarbeiter durch zusätzliche Informationen, wie z.B. eine Planstellenbezeichnung ergänzt werden.

Für die Selektion der Mitarbeiter können mehrere Sichten mit unterschiedlichem Auswertungsweg definiert. Die Funktionen entsprechen somit den Möglichkeiten, die man aus dem WebDynpro ABAP Teamkalender kennt.

Aber auch der Anwender selber kann sich zusätzlich individuelle Sichten konfigurieren und damit z.B. Mitarbeiter ausblenden, die er in seinem Teamkalender nicht sehen möchte oder sogar Mitarbeiter hinzufügen, die nicht angezeigt werden, soweit das die Berechtigung zulässt. Dies kann insbesondere bei großen Teams helfen die Darstellung übersichtlicher zu gestalten. In der Praxis besteht häufig das Problem, dass das Organisationsmanagement nicht alle relevanten Mitarbeiter hergibt, was damit gelöst ist, dass der Mitarbeiter selber ggf. relevante Kollegen aus anderen Teams hinzufügen kann, die für seine Urlaubsplanung relevant sind.

Die Anpassungsmöglichkeiten sind in einem Badi zusammengefasst, mit dem die gewünschten Ereignisse, z.B. Abwesenheiten, Reisen, Trainings, Jubiläen und Geburtstage definiert und ergänzt werden können und die dazu gewünschte Farbe definiert werden kann.
Es lohnt sich in jedem Fall den neuen Teamkalender auszuprobieren.

 

SAP® ILM – Ein Werkzeug zum Datenlöschen im SAP®HCM – technische Umsetzung der EU-DSGVO

Seit dem 25.05.16 gibt es eine einheitliche Datenschutzgrundverordnung in der EU (EU-DSGVO).

Am 25.05.18 endet diese Übergangsfrist und die EU-DSGVO ist damit verbindlich anzuwenden.
Neben all den Dokumenten (Verfahrensverzeichnis, Auskunftsreport, etc.) und Prozessen, die im Rahmen der EU-DSVGO erstellt und überprüft werden müssen, ist es essentiell ein Löschkonzept zu erarbeiten, das sicherstellt, dass alle personenbezogenen Daten, die nicht mehr wegen eines bestimmten Zweckes aufgehoben werden müssen, aus dem SAP® HCM gelöscht werden.
Um das Löschkonzept technisch umsetzen zu können, stellt SAP das Informationen Lifecycle Management (ILM) zur Verfügung. (Aktivierung über BusinessFunction notwendig.)
Alle relevanten Infotypen, Cluster, Tabellen etc. werden in so genannte Archivierungsobjekte zusammengefasst.
Beispiel: Archivierungsobjekt HRTIM_ABS – Abwesenheiten.
Dieses Objekt enthält neben der Infotyptabelle PA2001 (Abwesenheiten) und Mutterschutz (PA0083), Cluster PCL1 etc.
Wie lange die Daten eines Archivierungsobjekts aufgehoben werden, wird in der Transaktion IRM_CAT pro Archivierungsobjekt festgelegt.
Um nun die Daten eines Archivierungsobjekts löschen zu können, bedarf es der Abfolge verschiedener Programme.
Diese werden über die Transaktion SARA gestartet.

Ein Vorlaufprogramm prüft die Abhängigkeiten zu anderen Archivierungsobjekten, sowie die Konsistenz der zu löschenden Daten. Es ist ratsam Customizing für die Vergangenheit nicht zu ändern, da dieses auch geprüft wird und ggf. hier Fehler auftreten können.
Läuft das Vorprogramm sauber durch, so kann das Schreib- und dann meist automatisch das Löschprogramm gestartet werden.
Für einige Archivierungsobjekte gibt es nur ein Schreib- und Löschprogramm.
Das erfolgreiche Löschen wird in einem Protokoll entsprechend dokumentiert. Bei jeder Personalnummer wird ein neuer Infotypsatz (IT 0283) mit dem Hinweis gespeichert, dass Daten vernichtet worden sind.
Soll eine Personalnummer aus dem Prozess der Datenvernichtung ausgenommen werden, so kann über den IT3246 pro Archivierungsobjekt ein Ausschluss erfolgen.

SAP schafft Klarheit im Personalwesen

Die SAP hat am 09. Januar 2018 bekannt gegeben, die SAP ERP HCM Suite über 2025 hinaus weiter zu unterstützen. In diesem Zusammenhang plant die SAP eine neue On-Premise-Lösung für das Personalmanagement anzubieten. Die Lösung soll auf SAP ERP HCM basieren und einen vergleichbaren Funktionsumfang (mit Ausnahme der Anwendungen SAP E-¬Recruiting und SAP Learning Solution) haben. Sie soll auf einer separaten Instanz implementiert werden und eng mit SAP S/4HANA integriert sein. Die Verfügbarkeit der Lösung ist für 2023 geplant, die Wartung soll mindestens bis 2030 laufen.

Somit bietet SAP neben der neuen Cloud-Lösung SuccessFactors auch weiterhin eine Option für eine On-Premise-Lösung im Personalwesen an. Auf dieses Statement haben viele Kunden sehnsüchtig gewartet. Denn nicht jeder Kunde möchte in den kommenden Jahren seine HR-Prozesse in die Cloud auslagern. Mit dieser Entscheidung erhalten Kunden nochmals eine zusätzliche Planungssicherheit.

Den kompletten Artikel finden Sie unter: https://news.sap.com/germany/hcm-on-premise-s4hana/

HR-Com ist SAP Silber Partner im Bereich „Cloud Human Resources“

Als Spezialist für die SAP® HCM Core Komponenten hat HR-Com seit Dezember 2017 als SAP Silber Partner die Solution Authorization in der Kategorie „Cloud Human Resources“ erreicht. Somit ist HR-Com ab sofort berechtigt seinen Kunden neben Beratungsleistungen im klassischen SAP ERP HCM Umfeld, auch in SAP® SuccessFactors anzubieten.
 
Bei SAP® SuccessFactors handelt es sich um die Cloud-Software im HCM Umfeld der nächsten Generation. Dort stehen Mitarbeiter und Vorgesetzte im Zentrum von Personalprozessen, was neue Anforderungen an das System in Sachen Benutzerfreundlichkeit und Mobilität stellt. Der Schwerpunkt der HR-Com liegt in SAP® SuccessFactors  in den Komponente Employee Central und Payroll. Employee Central beinhaltet die neuen Core-Komponenten wie die Stammdatenverwaltung, Organisationsmanagement, Globale Benefits, Shared Services, Zeitwirtschaft, Abrechnung und Abwesenheitsmanagement.

ZMV: Hilfsmittel bei externer Prüfung der Zahlstelle

Wenn sie durch eine Krankenkasse aufgefordert werden, Unterlagen zur Prüfung im Zahlstellenmeldeverfahren (ZMV) vorzubereiten bzw. einzureichen, bietet Ihnen SAP HCM mit einigen Reports Unterstützung:

> RPCZSLD0 – Anzeige aller Arten von Zahlstellenmeldungen
> RPCZOLD0 – Sachbearbeiterliste für Zahlstellenmeldungen an die Krankenkasse
> RPCZILD0 – Sachbearbeiterliste für Zahlstellen-Eingangsmeldungen

Nach dem Ausführen der Reports sollten Sie das Layout in den Übersichtslisten um zusätzliche Angaben aus dem Spaltenvorrat erweitern, wie z.B. Art der Meldung etc.

Nutzen Sie dann die Exportfunktion für einen Download.

Sollten noch weitere Angaben benötigt werden, können die mit Hilfe der Ad-hoc-Query ausgewertet und heruntergeladen werden.

Wenn bestimmte Lohnarten benötigt werden, steht der Report für das Lohnkonto RPCKTOD0 und der Lohnartenreporter H99CWTR0 zur Verfügung, dessen Daten ebenfalls heruntergeladen werden können.

Gesundheitsförderung durch Arbeitgeber

500,00 € pro Arbeitnehmer bleiben pro Kalenderjahr steuer- und beitragsfrei

Nicht neu aber viel zu wenig genutzt: Jeder Arbeitgeber hat zusätzlich die Möglichkeit zum Entgelt steuer- und beitragsfreie Zuschüsse zur Gesundheitsförderung an die Beschäftigten zu zahlen.

Die betriebliche Gesundheitsförderung ist gerade in Branchen mit Fachkräftemangel ein Mittel zur Arbeitnehmerbindung, auch wenn es dazu keinen Freibetrag für eine Gehaltsumwandlung gibt. Die zusätzlich zum geschuldeten Entgelt erbrachten Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung sind in Höhe von 500,00 € pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr steuerfrei (§ 3 Nr. 34 EStG) und somit auch beitragsfrei in der Sozialversicherung.

Betriebliche Gesundheitsförderung bis 500,00 € steuerfrei für:

·         Gesundheitskurse für die Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und
·         zusätzlich für die betriebliche Gesundheitsförderung.

Es fallen alle Maßnahmen zu Änderung der Bewegungsgewohnheiten und arbeitsbedingten körperlichen Belastungen darunter, sowie aber auch zur Ernährung und Betriebsverpflegung. Die weiteren großen Themen mit zunehmend steigender Tendenz sind Stressbewältigung und Suchtmittelkonsum.
Diese Maßnahmen werden vom Arbeitgeber entweder direkt selbst angeboten oder sie können auch extern durchgeführt werden. Wird eine externen Durchführung durchgeführt muss dafür eine entsprechende Rechnung vorliegen. Diese muss dann zu den Entgeltunterlagen des betroffenen Arbeitnehmers genommen werden.

Gesundheitsförderung Arbeitgeber: Erstattung von individuellen Kosten

Die auch auf den einzelnen Arbeitnehmer zugeschnittenen individuellen Maßnahmen wie die Erstattung von Kurskosten bei einer Teilnahme an einem Kursprogramm in einem Sportverein können dadurch bezuschusst werden. Dabei gilt jedoch: Es müssen immer qualitätsgesicherte Anbieter sein. Die generelle Übernahme bzw. Bezuschussung von Mitgliedsbeiträgen an Sportvereine oder Fitnessstudios ist nicht automatisch steuerbefreit.
Die exakten Regelungen sind im „Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes“ vom 21.6.2000 in der Fassung v. 27.8.2010 nach zu lesen.

Gesundheitsförderung: Maßnahmen für die Belegschaft

Es sind auch Aktionen denkbar, die sich an die gesamte Belegschaft oder auch größeren Gruppen innerhalb der Beschäftigten richten. Die Krankenkasse bieten geeignete Instrumente zur Erfassung der gesundheitlichen Situation im Betrieb an. Es kann dadurch eine Analyse über das Arbeitsunfähigkeitsgeschehen gemacht werden und es kann eine Auswertung der arbeitsmedizinischen Untersuchungen erfolgen. Aus dem Ergebnis lassen sich zielgerichtete Angebote entwickeln, die sich dann idealer Weise im Krankenstand des Unternehmens positiv auswirken können.
Die Gesamtkosten dieser Maßnahmen müssen teilnehmerbezogen auf den einzelnen Arbeitnehmer aufgeteilt werden. Die Rechnungen und deren Aufteilung sowie die Teilnahmebescheinigungen gehören immer zu den Entgeltunterlagen des einzelnen Arbeitnehmers.

Arbeitgeberwechsel und Mehrfachbeschäftigung

Der Freibetrag von 500,00 € hat seine Gültigkeit immer pro Kalenderjahr des Arbeitnehmers. Wird dieser überschritten, ist dann nur der übersteigende Betrag steuer- und sozial-versicherungspflichtig.
Bei einem Arbeitgeberwechsel braucht nicht aufwendig aufgeteilt werden. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit bei einem unterjährigen Arbeitgeberwechsel den Freibetrag dann 2-fach in Anspruch zu nehmen. Auch bei Mehrfachbeschäftigten gibt es dadurch keine Probleme, denn auch hier steht dem Arbeitnehmer je Arbeitgeber der Freibetrag in voller Höhe zu.

Maßnahmen aus betrieblichem Interesse des Arbeitgebers

Bei Aufwendungen zur Gesundheitsförderung aus überwiegend eigenbetrieblichem Interesse des Arbeitgebers bleiben diese generell steuerfrei. In diesen Fällen gilt nicht nur der Freibetrag von 500,00 €, sondern es liegt hier auch eine generelle Steuerbefreiung vor. Es handelt sich hierbei nicht um geldwerte Vorteile für die Arbeitnehmer. Allerdings empfiehlt sich in diesen Fällen immer eine vorherige Abklärung mit dem zuständigen Finanzamt.

Bei Fragen hilft Ihnen unser kompetentes SAP-HR Team gerne weiter.

Firmenfahrrad – Elektrofahrrad

Es ist günstiger als ein Auto, hält fit und in der Innenstadt ist man oftmals schneller unterwegs. Für ein Fahrrad gibt es viele Argumente.

Zur Zeit nehmen Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Angebot für ein Dienstfahrrad immer mehr in Anspruch.

Es wird die 1%-Methode angewendet, wenn der Arbeitnehmer das Dienstfahrrad auch privat nutzen darf.
Die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, einschl. der Umsatzsteuer wird als monatlicher Durchschnittswert festgesetzt (abgerundet auf volle       100,00 € ) und davon ein Prozent ergibt den geldwerten Vorteil.
Zum Beispiel hat ein hochwertiges Fahrrad den empfohlenen Bruttolisten-Neupreis von 4.000,00 €. Durch die 1%-Regelung entsteht für den Mitarbeiter somit 40,00 € steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn.

Anders als beim Dienstwagen muss der Arbeitnehmer für den Arbeitsweg keinen Aufschlag von 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer versteuern.

Diese Regelung gilt auch für Elektrofahrräder die keine Kennzeichen- und Versicherungspflicht haben.

Werden die Kosten des Fahrrads nicht von der Firma übernommen, kann auch eine Gehaltsumwandlung für den Mitarbeiter in Frage kommen. Das Fahrrad wird über den Arbeitgeber geleast und die Leasingrate (abzüglich der Mehrwertsteuer) wird direkt als Gehaltsumwandlung vom Gehalt beim Arbeitnehmer abgezogen. Dadurch senken sich für den Mitarbeiter die Lohnnebenkosten. Damit das Finanzamt die Gehaltsumwandlung später anerkennt, muss sie vorab zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer am besten schriftlich vereinbart werden.

Dienstfahrrad und Dienstwagen können auch gleichzeitig von Arbeitnehmer in Anspruch genommen werden. Es fällt die 1%-Methode dann jeweils für Fahrrad und Auto an.

Elektrofahrräder, deren Motor mit mehr als 25 km pro Stunde unterstützt, sind verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzuordnen und die Bewertung des geldwerten Vorteils ist wie beim Firmenwagen vorzunehmen.

Bei der technischen Umsetzung in SAP-HCM haben wir bereits einige Erfahrungen und können Ihnen gerne bei aufkommenden Fragen weiterhelfen.

Sprechen Sie uns einfach an.