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Autor: vindicators

Wichtiger Hinweis: Bis zum 14.02.2024 muss das neue Zertifikat für den GKV-Kommunikationsserver hinterlegt werden

Die ITSG hat ein neues TLS-Serverzertifikat für die Kommunikation mit dem GKV-Kommunikationsserver veröffentlicht. Die Aktivierung dieses neuen Zertifikats ist für den 14.02.2024 geplant und kann bereits jetzt erfolgen.

Fügen Sie das erforderliche Root-Zertifikat (GlobalSign Root R1) bis spätestens 14.02.2024 über die Transaktion STRUST in die Zertifikatsliste der für die Kommunikation mit dem GKV-Kommunikationsserver verwendeten SSL-Client PSE ein.

Sie können die Zertifikate im SSL-Client mithilfe des Reports RPUSVHD1 überprüfen (Übersicht SSL-Client Zertifikate).

Eine Anleitung zum Hinzufügen des Zertifikats sowie das Zertifikat selbst finden Sie im entsprechenden Hinweis:

3423267 – SV: Neues TLS-Serverzertifikat für GKV-Kommunikationsserver zum 14.02.2024

Haben Sie bereits das neue TLS-Zertifikat für den DSRV-Kommunikationsserver?

Seit Oktober 2023 steht dieser zur Verfügung und muss ebenfalls hinterlegt werden.

Nähere Informationen sowie das Zertifikat selbst finden im SAP-Hinweis:

3391425 – Neues TLS-Zertifikat für DSRV-Kommunikationsserver im Oktober 2023

Änderungen zu Betriebsveranstaltungen ab 01.01.2024

Bis zum 31.12.2023 gilt ein Freibetrag von € 110,00 brutto für Zuwendungen anlässlich von Betriebsveranstaltungen.

Geplant ist eine Anhebung des Freibetrags für Zuwendungen an Arbeitnehmer im Rahmen von Betriebsveranstaltungen auf € 150,00 ab 01.01.2024. Das entsprechende Wachstumschancengesetz (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 3 EStG) ist derzeit noch nicht verabschiedet!

Der Freibetrag gilt pro Mitarbeiter und Begleitpersonen (Beispiel: Kinder, Ehegatten, etc.). Die Kosten für Begleitpersonen werden somit dem Arbeitnehmer zugerechnet.

Für die Ermittlung der Kosten pro Person, kann man wie folgt vorgehen:

  1. Ermittlung der Gesamtkosten für die Betriebsveranstaltung
  2. Ermittlung der Aufwände pro Person
  3. War der teilnehmende Arbeitnehmer allein oder in Begleitung? Die Kosten für Begleitpersonen werden dann dem Arbeitnehmer zugerechnet

Für die Berechnung des Freibetrages müssen alle Aufwendungen des Arbeitgebers einschließlich der Umsatzsteuer eingerechnet werden. Hierzu zählen zum Beispiel die Kosten für Essen, Getränke, Raummiete, Dekoration und Organisationskosten.

Der Freibetrag von zukünftig € 150,00 gilt pro Veranstaltung und wird zweimal jährlich gewährt. Ab der dritten Veranstaltung besteht Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Bei mehr als 2 Veranstaltung pro Jahr, kann der Arbeitgeber selbst entscheiden, bei welchen zwei Veranstaltungen er den Freibetrag in Höhe von € 150,00 in Anspruch nehmen möchte. 

Sollte der Freibetrag überschritten werden, so ist nur der übersteigende Betrag steuer- und beitragspflichtig.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, den übersteigenden Betrag mit 25 % pauschaler Lohnsteuer zu versteuern (§40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG). In diesem Fall sind die Zuwendungen beitragsfrei in der Sozialversicherung.

Es ist empfehlenswert eine genaue Aufstellung, mit den entsprechenden Nachweisen, den Lohnunterlagen beizulegen (z.B. Teilnehmerliste, etc.).

Entgeltnachweis für mehrere Perioden ausgeben in SAP HCM

Haben Sie gewusst, dass man sich in SAP den Entgeltnachweis für mehrere Perioden auf einmal anzeigen lassen kann?

Hierbei hilft folgender Report: RPCEDTX0_MULTIPLE_PERIODS

Die Anzeige ist sowohl für den neuen HRForms Entgeltnachweis möglich, sowie den „alten“ PE51 Entgeltnachweis.

Meldeverfahren zur Abfrage der Versicherungsnummer in SAP

Seit 01.06.2016 kann die Versicherungsnummern vom Arbeitnehmer und Versorgungsbezieher über das Meldeverfahren (Meldeverfahren zur Abfrage der Versicherungsnummer (VAV)) maschinell bei der deutschen Rentenversicherung abgefragt werden. 

Dieses Verfahren übermittelt der deutschen Rentenversicherung den Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum (optional auch den Geburtsort) des Arbeitnehmers/Versorgungsbeziehers. Lässt sich dann hieraus eine Versicherungsnummer ableiten, wird diese zurückgemeldet und kann in den Infotyp 0013 (Sozialversicherung D) automatisch übernommen werden.

Wenn keine Versicherungsnummer ermittelt werden konnte oder es mehrere vorhanden sind, so liefert das Verfahren eine Fehlerrückmeldung.

Wichtig hierbei ist, dass diese Meldungen nicht über den GKV-Kommunikationsserver, sondern über den DSRV-Kommunikationsserver übertragen werden und dieser ggf. noch eingerichtet werden muss.

Weitere Informationen finden Sie im SAP HCM Hinweis 2251877 – Verfahren zur Abfrage der Versicherungsnummer.

HR-Com hat SAP SELL-Partnerstatus erreicht

Wir sind nicht nur stolzer Gold-Partner der SAP, sondern haben auch den SAP SELL-Partnerstatus erreicht!

           

Das bedeutet, dass wir unsere Kunden nun in allen Phasen ihrer Reise begleiten können – vom Vertrieb über die Einführung bis hin zum Support. Dank unseres erweiterten Status können wir eine noch umfassendere Palette anbieten und unsere Kunden optimal bei ihrer digitalen Transformation unterstützen.

Ein riesiges Dankeschön an unser Team, das dies möglich gemacht hat!

 

 

Das Probezeitende in SuccessFactors

Digitalisierung des Probezeitendgesprächs bei HR-Com mit SAP SuccessFactors

Wir bei HR-Com gehen stets mit der Zeit, um nicht nur den Anforderungen unserer Kunden gerecht zu werden, sondern auch intern innovative Lösungen für unsere Mitarbeiter:innen zu implementieren. Um das Probezeitendgespräch effizienter und erfolgreicher zu gestalten, haben wir dieses nun mit dem SuccessFactors Modul Performance & Goals umgesetzt.

Die Probezeit ist eine entscheidende Phase für Arbeitgeber und neue Mitarbeiter:innen gleichermaßen. Es bietet Gelegenheit, Erwartungen zu klären, gegenseitiges Feedback zu teilen sowie die Basis für eine erfolgreiche künftige Zusammenarbeit zu legen. Hier kommt SuccessFactors Performance & Goals ins Spiel, das uns ermöglicht, diesen Prozess zu strukturieren und zu optimieren.

Dank SuccessFactors können alle Aspekte der Probezeitendgespräche effizient dokumentiert werden. Dies ist nicht nur im Hinblick auf mögliche rechtliche Anforderungen wichtig, sondern ermöglicht auch eine kontinuierliche Nachverfolgung der individuellen Entwicklung und der vereinbarten Ziele. Im Kontext von Probezeitendgesprächen können klare und messbare Ziele für die kommenden Monate festgelegt werden. Dies ermöglicht nicht nur eine bessere Ausrichtung an den Unternehmenszielen, sondern auch eine gezielte Förderung der individuellen Entwicklung der Mitarbeiter:innen, welche meist auch mit einer höheren Bindung ans Unternehmen einhergeht.

Der Prozess lässt sich individuell, je nach Vorgehensweise im Unternehmen, gestalten und wird vollständig digital abgebildet. Für eine Automatisierung ist zum einen das Erfassen des Probezeitendes in SuccessFactors notwendig, zum anderen muss eine entsprechende „Route Map“ definiert und der Frage-/Gesprächsbogen im System erfasst werden. Alle Beteiligten werden via E-Mail direkt von SuccessFactors informiert bzw. zum Handeln aufgefordert. Vom Versenden des Fragebogens an den Mitarbeiter/die Mitarbeiterin über die Terminsetzung und Durchführung des Gesprächs bis hin zum vollständig digitalisierten Unterschriftenprozess. Eine Kopie sämtlicher versendeter Nachrichten geht (auf Wunsch) auch immer an die Personalabteilung, die so ebenfalls immer auf dem neuesten Stand ist und ggf. Maßnahmen ableiten bzw. ergreifen kann.

Insgesamt erleichtert SuccessFactors Performance & Goals uns die Durchführung von Probezeitendgesprächen erheblich und trägt dazu bei, die Qualität dieser wichtigen Phase in der Mitarbeitendenentwicklung zu steigern. Wir sind überzeugt, dass diese innovative Lösung nicht nur HR-com intern zu mehr Effizienz und Transparenz führen wird, sondern auch unseren Kunden dabei helfen wird, ihre Entwicklungsprozesse zu optimieren.

Wir freuen uns darauf, Sie in Zukunft über weitere Fortschritte und Erfahrungen in unserem Blog auf dem Laufenden zu halten und beraten Sie gerne hinsichtlich der Einführung des SuccessFactors Moduls Performance & Goals (oder anderer Leistungen). Kommen Sie hierzu gern jederzeit auf uns zu!

Success Story – die BEM-Zentrale bei MULTIVAC Sepp Haggenmüller SE & Co. KG

Betriebliches Eingliederungsmanagement in SAP® HCM mit der BEM-Zentrale

Da SAP® HCM im Standard keine Funktionalität zur Abbildung des betrieblichen Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) bietet, haben wir eine passende Template-Lösung entwickelt.

Mit der BEM-Zentrale in SAP® HCM können Termine mit Beschäftigten geplant, Prozesse automatisiert dokumentiert und die Ergebnisse des BEM analysiert werden! Dabei bietet unsere Lösung eine einfache und schnell navigierbare Nutzeroberfläche und die Möglichkeit, Ihren BEM-Prozess genau an Ihre Bedürfnisse anzupassen.

*Bild aus dem HR-Com Testsystem mit synthetischen Daten

 

BEM-Zentrale bei MULTIVAC Sepp Haggenmüller SE & Co. KG

Unser Kunde MULTIVAC Sepp Haggenmüller SE & Co. KG hat sich für die BEM-Zentrale entschieden, um das betriebliche Eingliederungsmanagement zu digitalisieren.

Carmen Wöhrle, HR Specialist bei MULTIVAC, ist zufrieden mit der BEM-Zentrale.

„Hohe organisatorische Aufwände und komplexe Dokumentengenerierung bestimmten unsere Arbeitsabläufe im betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Die manuelle Führung von Excel-Listen für BEM-berechtigte sowie die aufwendige Erstellung von Einladungsschreiben und Gesprächsdokumentationen beanspruchten viel Zeit und Ressourcen.

Die Einführung der BEM-Zentrale von HR-Com sollte diese Herausforderungen lösen. Unser Ziel war es, die Dokumentation zu vereinfachen und unseren individuellen Prozess präzise abzubilden. Mit der kompetenten Unterstützung des HR-Com Teams gelang es, das System an unsere Anforderungen anzupassen. Dank der umfassenden Erfahrung von HR-Com konnten wir darüber hinaus nützliche Funktionen für unseren bisherigen Prozess in der Anwendung ergänzen. Auch in der Testphase stand das Team von HR-Com stets mit Rat und Tat zur Seite.

Besonders im Einladungsprozess ermöglicht die BEM-Zentrale eine Effizienzsteigerung: Mit nur einem Klick können Serienbriefe generiert werden.

Durch die exakte Abbildung unseres bestehenden BEM-Prozesses und die Benutzerfreundlichkeit der Anwendung war die Integration in unsere Arbeitsabläufe schnell abgeschlossen. Diese Optimierung ermöglicht uns nicht nur, wertvolle Zeit zu sparen, sondern stärkt auch die Effizienz und Genauigkeit unserer BEM-Verfahren. Die BEM-Zentrale ist zu einem integralen Bestandteil unseres ganzheitlichen betrieblichen Gesundheitsmanagements geworden.

Wir bedanken uns bei HR-Com für die professionelle und erfolgreiche Projektabwicklung.“

Wir bedanken uns bei MULTIVAC für das positive Feedback und die Erlaubnis, dies hier teilen zu dürfen.

Weitere Informationen zur BEM-Zentrale finden Sie hier.

Visualisierung konkreter bAV-Beiträge im Entgeltnachweis in SAP HCM

Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge nutzen viele Mitarbeitende die Entgeltumwandlung in Verbindung mit Zuschüssen vom Arbeitgeber und der staatlichen Förderung. Die Höhe der dadurch entstehenden tatsächlichen Belastung für den Arbeitnehmenden ist schwer nachzuvollziehen. Daher haben wir eine Kundenlösung entwickelt, mit der Ihre Beschäftigten neben der Übersicht der geleisteten Zahlungen auch die individuelle Netto-Belastung direkt in ihrem Entgeltnachweis erhalten. Durch diese gewonnene Transparenz kann zugleich die Akzeptanz für die betriebliche Altersvorsorge bei Ihren Mitarbeitenden steigen und Rückfragen in der Abrechnung minimiert werden.

 

Alle weiteren Infos können Sie dem Flyer entnehmen:

Flyer – Visualisierung bAV-Beiträge im Entgeltnachweis

 

DEÜV-Meldung Elternzeit ab 01.01.2024

Ab dem 01.01.2024 ist in SAP eine DEÜV-Meldung aufgrund von Elternzeit erforderlich.

Für Arbeitnehmer, die gesetzlich krankenversichert sind, ist es ab dem 01.01.2024 erforderlich, eine separate Meldung für die Elternzeit vorzunehmen. Aktuell wird zu Beginn des Mutterschaftsgeldbezugs eine Unterbrechungsmeldung mit dem Grund 51 (Unterbrechung des Bezugs von Entgeltersatzleistungen) erstellt.

Für freiwillig Versicherte erfolgt die Meldung sofort, während bei Pflichtversicherten die Kalendermonatsfrist gilt. Daher wird die Meldung erst nach Ablauf eines vollen Kalendermonats Elternzeit bei Pflichtversicherten übermittelt.

Ab dem Jahr 2024 sollen der Beginn und das Ende der Elternzeit gesondert an die Krankenkasse gemeldet werden. Hierfür werden zwei neue Meldegründe eingeführt: Meldegrund 17 für den Beginn der Meldung und Meldegrund 37, der den Beginn und das Ende des Meldezeitraums umfasst.

Falls während der Elternzeit eine Beschäftigung mit mehr als einer geringfügigen Tätigkeit aufgenommen wird, ist eine „Ende-Meldung“ erforderlich. Ein Minijob während der Elternzeit hat keine Auswirkungen auf die neuen Meldungen.

Die Meldung erfolgt im Rahmen des DEÜV-Meldeverfahrens mit dem neuen Datensatz Fehlzeit (DSFZ).

Die Bestätigung der Elternzeitmeldungen für den Mitarbeiter erfolgt durch den Report DEÜV-Meldungen bescheinigen (RPCD3MD0).

Zur Generierung von Elternzeitmeldungen steht der neue Report 

DEÜV Fehlzeit: Meldungen erstellen (RP_PAYDE_FZ_CREATE_NOTIFS)

zur Verfügung.

Dieser Report erstellt Meldungen mit den Gründen 17 und 37.

Er sollte analog zum Report DEÜV-Meldungen erstellen (RPCD3VD0) monatlich in die Abrechnung mit eingebunden werden.

Dabei werden Abwesenheiten (z. B. 0601) mit dem DEÜV-Kennzeichen Elternzeit (D) aus den Abrechnungsergebnissen ausgewertet.

Im SAP Menu findet sich der Report unter Folgeaktivitäten -> Pro Abrechnungsperiode -> Auswertung -> DEÜV -> Ausgangsmeldungen (DEÜV Fehlzeitenmeldungen).

Damit der neue Report zur Verfügung steht, muss der SAP Hinweis „3333440 -DEÜV: Neue Meldegründe Beginn/Ende Elternzeit (17/37) zum 01.01.2024“ eingebaut sein.

 

e-Gehalt SAP® Schnittstelle von HR-Com und Cosboo

Bislang ist in vielen Unternehmen die Zustellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen auf Papier üblich. Unser Partner Cosboo hat hier angesetzt, und hat mit e-Gehalt eine digitale Zustellmöglichkeit für Gehaltsdokumente geschaffen. Um die Nutzung dieser Lösung zu vereinfachen, haben wir in Partnerschaft mit Cosboo ein gemeinsames Produkt entwickelt, mit dem die relevanten Stammdaten der Mitarbeitenden automatisiert aus Ihrem SAP®-System an das e-Gehalt Cockpit übermittelt werden.

Partnerschaft zwischen Profis:

Um unseren Kunden die beste Lösung bieten zu können, sind die HR-Com und COSBOO eine Partnerschaft für die e-Gehalt Schnitt­stelle eingegangen.

Wir als HR-Com besitzen als ein auf SAP® HCM spezialisiertes Beratungsunter­nehmen die nötige Expertise, angepasste Lösungen im SAP® Umfeld für unsere Kunden zu entwickeln, zu warten und unsere Kunden bei allen Fragen rund um die Nutzung und Einfüh­rung zu unterstützen.

COSBOO verfügt über langjährige Erfahrung in der Umsetzung von komplexen Webanwendungen und bietet mit dem e-Gehalt eine schlanke und digitale Möglichkeit, Mitarbeitenden wichtige Doku­mente massenhaft zukommen zu lassen. Dabei werden höchste Datensicherheitsstandards verfolgt.

Durch die Umstellung auf die digitale Bereitstellung der HR-Doku­mente sparen Sie Geld, vermeiden Fehler und schonen die Umwelt.

Digitalisierung der Gehaltsdokumente in Ihrem Unternehmen:

Durch die Nutzung von e-Gehalt gepaart mit der e-Gehalt Schnittstelle von HR-Com und COSBOO sparen Sie monatlich Kosten, schonen Zeit und Ressourcen und bieten Ihren Mitarbeitern jederzeit und ortsunabhängig Zugriff auf ihre Lohn- und Gehaltsdokumente.

Das e-Gehalt lässt sich auf allen gängigen Endgeräten aufrufen. Durch das moderne responsive Layout können die Benutzer intuitiv und schnell ihre Dokumente abrufen.

Weitere Informationen zur e-Gehalt Schnittstelle finden Sie auf unserer Homepage

Die e-Gehalt Schnittstelle für SAP® HCM (hr-com.de)

Konnten wir Ihr Interesse wecken?

Gerne stellen wir Ihnen unsere Add-On Lösungen in einer Live-Demo vor.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Kundengeschenke im Steuerrecht: Aktuelle Regelungen und Neuerungen ab 2024

Kundengeschenke erfreuen sich großer Beliebtheit, um Kundenbeziehungen zu pflegen und Geschäftspartnerschaften zu fördern. Doch wie sieht es aus, wenn es um das Steuerrecht geht? In diesem Blogbeitrag werfen wir einen Blick auf die aktuellen Regelungen und die bevorstehenden Änderungen ab dem Jahr 2024.

 

Aktuelle Regelung bis 31.12.2023:

Unter den aktuellen Regelungen des deutschen Steuerrechts können Unternehmen bestimmte Kundengeschenke als Betriebsausgaben geltend machen, sofern sie betrieblich veranlasst sind und einen Wert von 35 Euro pro Person und Jahr nicht übersteigen. Solche Geschenke gelten als abzugsfähige Aufwendungen und mindern somit den steuerpflichtigen Gewinn.

Liegt der Preis für das Geschenk über der 35 Euro Grenze, kann der Betrag nicht mehr als Betriebsausgabe verbucht werden. Auch nicht der Anteil bis 35 Euro.

In wie weit die 35 Euro Freigrenze in die Umsatzsteuer mit eingerechnet werden muss, ist abhängig davon, ob das schenkende Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

 

Pauschale Versteuerung nach § 37b EStG durch Schenker

Der Beschenkte muss den Wert des Geschenks nicht als Betriebseinnahme erfassen, wenn der Schenker ihm mitteilt, dass er die Zuwendung mit 30 % pauschal nach § 37b EStG versteuert (hat).

 

Neuerungen ab 2024:

Ab dem Jahr 2024 plant die Bundesregierung im Rahmen des Wachstumschancengesetzes Änderungen im Steuerrecht in Bezug auf Kundengeschenke vorzunehmen. Die Wertgrenze für abzugsfähige Betriebsausgaben soll ggf. auf 50 Euro pro Geschenk erhöht werden. Das bedeutet, dass Unternehmen Geschenke im Wert von bis zu 50 Euro pro Empfänger steuerlich geltend machen können. Geschenke über diesem Wert werden nicht mehr als Betriebsausgaben anerkannt und erhöhen somit den steuerpflichtigen Gewinn.