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Autor: vindicators

Änderungen bei Minijobs – Midijobs

 

Im folgenden Beitrag erhalten Sie Informationen zu Änderungen im Bereich Minijob und Midijob:

 


 

Minijob: Besitzstandsregelung mit Ausnahme der Rentenversicherung

Arbeitnehmer mit einem Verdienst von 450,01 Euro bis 520,00 Euro waren vor dem 01.10.2022 sozialversicherungspflichtig. Durch die Neuregelung (Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze auf 520 Euro) würden diese Beschäftigungen zum Minijob kranken- und pflegeversicherungsfrei werden.

Die Sozialversicherungspflicht bleibt aufgrund einer Besitzstandsregelung bis 31.12.2023 bestehen.

Ausnahme KV/PV: Besteht ein Anspruch auf Familienversicherung, ist die Beschäftigung ab 01.10.2022 als Minijob einzustufen (Pauschalbeitrag 13% durch den AG, KV/PV-frei für den AN). Hier ist kein Antrag auf Befreiung erforderlich.

 

Keine Besitzstandsregelung in der Rentenversicherung

In der Rentenversicherung liegt in den Fällen (450,01 Euro bis 520 Euro) ab 01.10.2022 ein Minijob vor!

  • RV-Pflicht mit den bekannten Befreiungsmöglichkeiten
  • Pauschalbeitrag in Höhe von 15 % + Arbeitnehmeranteil 3,6 %
  • Zuständigkeit der Minijob-Zentrale (auch für den Einzug der Insolvenzgeld- und AAG-Umlagen)
  • Zwei Einzugsstellen für eine Beschäftigung (RV: Minijob-Zentrale, KV/PV/ALV: Krankenkasse)

 

Stammdatenpflege (Minijob) – Infotyp 0012 „Steuer“

Im Infotyp 0012 „Steuer“ werden für die geringfügige Beschäftigung mit Pauschalsteuer von 2% lediglich Angaben zur Steuerpflicht und Pauschalsteuer benötigt.

Seit 2022 ist darüber hinaus die Angabe der Steuer Identifikationsnummer verpflichtend, da diese im neuen Datenbaustein Steuerdaten (DBST) in Entgeltmeldungen zu melden ist.

 

Stammdatenpflege (Minijob) – Infotyp 0013 „Sozialversicherung“

  • Der SV-Beitragsgruppenschlüssel 6500 wird über den SAP-SV-Schlüssel 8700 abgebildet. Ohne Verzicht von der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wird der Beitragsgruppenschlüssel 6100 als SAP-SV-Schlüssel 8100 erfasst.
  • Als Einzugsstelle für AG-Sozialversicherungsbeiträge und Pauschalsteuer ist als Krankenkasse die Knappschaft Bahn See bzw. sogenannte Minijob-Zentrale zu erfassen
  • Als SV-Primärattribut ist 05 „geringfügige Beschäftigung“ zu erfassen
  • Seit 2022 ist hinsichtlich der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zusätzlich die „Art der Krankenversicherung“ anzugeben, bei eigener und gesetzlicher Familienversicherung ist zudem die gesetzliche Krankenkasse im Feld „Zusätzliche Kasse“ anzugeben

 

Stammdatenpflege (Minijob) –Infotyp 0020 „DEÜV“

Im Infotyp 0020 „DEÜV“ besteht die Besonderheit für geringfügig Beschäftigte in der Angabe der entsprechenden Personengruppe 109

 

Besitzstandsregelung

Für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer mit einem Verdienst von 450,01 Euro bis 520,00 Euro, für die die Besitzstandsregelung greift, gibt es bis 31.12.2023 eine Übergangsregel für die Beitragsberechnung. Es gelten die bis 30.09.2022 geltenden Regelungen für die Beitragsberechnung im Übergangsbereich weiter. Der Faktor F wird 2023 an die aktuellen Gegebenheiten angepasst

 

Stammdatenpflege für den Übergangsbereich (Midijob) –Infotyp 0013 „Sozialversicherung“

Im Gegensatz zur SV-pflichtigen Beschäftigung ist hier das Sekundärattribut 30 „Midijob“ zu hinterlegen.

 

Für den Bestandsschutz bzw. die Übergangsregelung wird unter „Weitere Daten“ die KV-Sonderregel 06 „Bestandsfall GZ“ für 01.10.2022 bis 31.12.2023 reaktiviert:

 

Midijobs – Übergangsbereich

Zum 01.10.2022 werden die Grenzwerte für den Übergangsbereich angepasst.

Regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt für die Anwendung des Übergangsbereichs muss ab 01.10.2022 zwischen 520 Euro und 1.600 Euro bzw. 2.000 Euro (01.01.2023) liegen (bis 30.09.2022 zwischen 450 Euro und 1.300 Euro)

Ausnahmen vom Übergangsbereich wie bisher: z. B. zur Berufsausbildung Beschäftigte, Praktikanten

euBP – elektronisch unterstützte Betriebsprüfung

 

Im Rahmen einer elektronisch unterstützten Betriebsprüfung besteht die Möglichkeit, die prüfrelevanten Daten aus dem Gehaltsabrechnungs- und Buchhaltungsprogramm elektronisch zu übermitteln. Alle Informationen haben wir im folgendem Blogartikel zusammengestellt.

 


 

Ziel ist es, die Betriebsprüfung mit diesen Daten maschinell zu unterstützen und den Aufwand einer herkömmlichen Betriebsprüfung für alle Beteiligten zu verringern.

Ab dem 01.01.2023 sind die für die Prüfung notwendigen Daten elektronisch aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm zu übermitteln. Auf Antrag des Arbeitgebers kann für Zeiträume bis zum 31. Dezember 2026 auf eine elektronische Übermittlung der gespeicherten Entgeltabrechnungsdaten verzichtet werden. Der Antrag ist formlos und unter Angabe der Betriebsnummer an den Rentenversicherungsträger zu senden, der für die Betriebsprüfung zuständig ist.

Folgender Prozess ist vorgesehen:

  • Prüfankündigung wird postalisch zugestellt
  • euBP-Datenlieferung per B2A Manager
  • Status-/Fehlerrückmeldungen per B2A Manager

 

Datenübermittlung

Arbeitgeber senden prüfrelevante Daten über eine einheitliche Schnittstelle via Kommunikationsserver an die Rentenversicherung. Verfahren analog der bisherigen SV-Kommunikation mit analogem Ablauf und analoger Datensatzstruktur.

 

Datenübermittlungszeitraum

Umfasst nicht nur den i.d.R. vierjährigen GSV-Prüfzeitraum, sondern zudem

  • das komplette Kalenderjahr sowie ggf. das komplettierte Kalenderjahr vor dem GSV-Prüfzeitraumbeginn sowie
  • den Zeitraum nach dem Ende des GSV-Prüfzeitraums bis zum letzten abgerechneten und per Beitragsnachweis an die Einzugsstelle übermittelten Monat des laufenden Jahres.
  • Nur so wird es den Prüfern möglich, auch Sachverhalte wie Märzklausel, Beitragsschätzungen oder Beitragsverrechnungen des GSV-Prüfzeitraums korrekt bewerten zu können.

 

Datenprüfung, Datenrückmeldungen & Abschluss

Die übermittelten Daten werden vom Prüfer mit Hilfe einer Prüfsoftware analysiert

  • Prüfung auf Plausibilität und Richtigkeit von Beitragsberechnung und –zahlungen

Keine Auffälligkeiten der Prüfung

  • Prüfung abgeschlossen (ohne Einsichtnahme der Unterlagen vor Ort)
  • Zusendung des Prüfbescheids

Ansonsten meldet sich der Prüfer und beschränkt sich auf die konkreten Unstimmigkeiten bzw. Feststellungen aus der elektronischen Datenprüfung

 

Rentenversicherung „antwortet“ im Rahmen der Prüfung auch elektronisch

Eingangsmeldungen umfassen

  • Statusmeldungen zum aktuellen Stand der Betriebsprüfung (Datensatz DSSM),
  • zu melderelevanten Entgeltdifferenzen und Meldekorrekturen (Datensatz DSGM) sowie
  • Information zur Ursprungsmeldung der betreffenden Personalfälle (Datensatz DSUM).

Nach Abschluss der Prüfung werden die elektronisch übermittelten Daten bei der DSRV gelöscht

  • Erfolgt eine entsprechende Statusmeldung mit dem Datensatz Statusmeldung (DSSM)

 

Besonderheiten

  • euBP-Meldungen können sehr groß werden und müssen auf mehrere Meldedateien aufgeteilt werden
  • Jede Meldedatei muss mindestens Daten für einen Mitarbeiter enthalten (1 x Datensatz Arbeitnehmerstammdaten und 1 x Datensatz Abrechnungsergebnisse)

Löschung des Guthabens in der Tabelle T5D16

Wenn beim Starten des Vorprogramms der Krankenkassen-Überweisungen der entsprechende Hacken gesetzt wurde, werden die SV-Überweisungen und Guthaben in der Tabelle T5D16 gespeichert:

 

Dieses Kästchen ist zwingend notwendig, um in der Tabelle T5D16 Einträge zu schreiben.

Wenn ein Guthaben in dieser Tabelle gelöscht werden soll, da es von der Krankenkasse manuell überwiesen wurde, muss zunächst die Tabelle über die Transaktion sm30 mit der Pflegetransaktion aufgerufen werden:

 

Hier sind nun alle geschriebenen Einträge vorhanden:

 

Es sind u. A. das Jahr, die Periode, die Krankenkassen, Tag und Uhrzeit der Echtabrechnung, sowie der Überweisungs- bzw. Guthabenbetrag hinterlegt.

Über das Drucksymbol in der Leiste ist es möglich eine andere Darstellungsform zu wählen, in der auch gefiltert werden kann:

 

Wenn z. B. eine bestimmte Krankenkasse oder ein Jahr benötigt wird, kann dies darüber selektiert werden.

Ein Guthaben ist in der Tabelle immer mit einem „V“ gekennzeichnet, z. B.:

 

Der Verrechnungsbetrag ist dann ohne ein Datum hinterlegt:

 

Um es zu löschen, wird diese Zeile angeklickt und anschließend auf „Löschen“ geklickt:

 

Zum Schluss wird noch gespeichert. Danach ist das Guthaben aus der Tabelle gelöscht.

SV-Beiträge bei Praktikanten/Umschülern ohne Entgelt in SAP® HCM

Praktikanten/Umschüler werden in der Renten- und Arbeitslosenversicherung als beschäftigte Arbeitnehmer angesehen und unterliegen damit der Versicherungspflicht. Wenn sie kein Arbeitsentgelt erhalten, sind Beiträge aus 1 % der monatlichen Bezugsgröße zu zahlen. Die Beiträge werden vollständig vom Arbeitgeber getragen.

 

Beispiel für das Jahr 2022:

Bezugsgröße 2022: 39.480,00 €

1% von 39.480,00 = 394,80 € pro Jahr

394,80 € / 12 Monate = 32,90 € Bezugsgröße für RV/AV

 

Wie kann das ganze in SAP abgebildet werden:

1. Legen Sie eine neue Kunden-Lohnart an

  • Als Vorlage können Sie die Lohnart MU50 verwenden
  • Beispieltext für die neue Lohnart: Bezugsgröße RV/AV
  • Diese neue Lohnart muss in der Tabelle V_512W_O angepasst werden:
    • kreuzen Sie Kumulation 02 an und löschen Sie Kumulation 04
    • tragen Sie bei Verarbeitungsklasse 71 eine 1 ein
    • schlüsseln Sie Ihre Kundenlohnart in der Verarbeitungsklasse 10 mit ‚1‘
  • Tragen Sie die Lohnart im Tabellenview V_T512Z für die Zulässigkeit im IT 0008 (Basisbezüge) ein
  • Prüfung der Tabelle v_511_b – Zulässigkeit von Lohnarten

 

2. IT0013 Sozialversicherung Pflege:

  • SV-Schlüssel KV/RV/AV/PV gleich 0/1/1/0
  • SV-Attribute 01 (Aktiver) , 24 (Geringverdiener), 33 (keine Umlage U2)
  • Unter ‚Weitere Daten‘ ist die AV-Sonderregel 06 (keine IG-Umlage) einzutragen
  • Hinterlegung der Krankenkasse des Mitarbeiters + Art der KV

 

3. Im IT 0008 (Basisbezüge) werden 1% der monatlichen Bezugsgröße über die kundeneigene Lohnart aufgegeben.

Es werden somit 32,90 € mit der neuen kundeneigenen Lohnart aufgegeben.

 

4. IT0012 Steuerdaten

 

5. IT0029 Berufsgenossenschaft -> Besonderheit: Versicherungsfrei aus sonstigen Gründen

 

6. IT0020 DEÜV:

Personengruppe 105 Praktikanten oder 102 Azubi

 

7. Ergebnis in der Abrechnung:

 

Weitere informationen finden Sie in den Hinweisen:

1499158 – Fehler in SV-Berechnung bei Praktikanten –

104162 – HR-DSV: Praktikanten im SV-rechtlichen Sinne –

Funktionsbausteine und Methoden für Datumsermittlungen und Zeitdatenauslesung in SAP® HCM

Zusammenfassung einiger Funktionsbausteine und Methoden zum Auslesen von Zeitdaten und näherer Datumsbestimmung.

Letzter Tag eines Monats

Zu einem Datum wird der letzte Tag eines Monats bestimmt.

 

Wochentag zu einem Datum

Zu einem Datum wird der Wochentag als Zahl zurückgegeben. (1 = Montag, 2 = Dienstag …)

 

Der Funktionsbaustein DAY_ATTRIBUTES_GET liefert noch weitere Informationen (z.B. Wochentag-Text, Feiertagsbezeichnung) zu einem Datum.

Mit der Methode GET_WEEKDAY der Klasse CL_RECA_DATE kann ebenfalls der Wochentag-Text zu einem Tag ermittelt werden.

Differenz zwischen zwei Daten

Um die Differenz zwischen zwei Daten zu ermitteln, bietet sich die Klasse CL_RECA mit der Methode GET_DATE_DIFF an. Die Zeitspanne wird in Jahre, Monate und Tage unterteilt.

 

Zeitspanne auf ein Datum addieren oder subtrahieren

Mit diesem Funktionsbaustein kann auf ein Datum Monate, Jahre und/oder Tage addiert oder subtrahiert werden.

 

Umrechnung in Stunden:Minuten 

Codingbeispiel für die Umrechnung von einer Dezimal-Uhrzeit in Stunden/Minuten

 

Zeitcluster auslesen

Die ermittelten Werte aus der Zeitauswertung stehen im Cluster B2.

Die Informationen aus diesem Zeitwirtschaftscluster können mit den folgenden Funktionsbausteinen ausgelesen werden.

 

Eine weitere Möglichkeit für das Auslesen des Zeitwirtschaftscluster B2 ist der folgende Funktionsbaustein. Mit diesem besteht die Möglichkeit über mehrere Monate auszuwerten.

 

 

Perioden lesen

Für einige Auswertungen benötigt man die Abrechnungsperioden. 

 

PSP auslesen

Für nähere Informationen der Arbeitszeiten pro Tag ist dieser Funktionsbaustein sehr nützlich.

Neben den Sollstunden pro Tag können z.B. auch die Feiertage ermittelt werden.

Die Inflationsausgleichsprämie

Nach § 3 Nr. 11c EStG haben Arbeitgeber ab dem 26.10.2022 die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmern eine steuer- und sozialversicherungsfreie Sonderzahlung, eine Inflationsausgleichsprämie, zu zahlen. Dadurch soll die Belastung der Arbeitnehmer durch gestiegene Verbraucherpreise gesenkt werden.

Die Inflationsausgleichsprämie ist unter folgenden Voraussetzungen bis zu einer Höhe von 3.000,00 Euro steuer- und beitragsfrei:

  • Die Zahlung erfolgt zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.
  • Die Auszahlung erfolgt in der Zeit vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024.
  • Die Auszahlung kann in mehreren Teilzahlungen erfolgen.

Verpflichtet sind die Arbeitgeber hierzu nicht. Einen rechtlichen Anspruch auf die Auszahlung haben die Beschäftigten nicht. Es muss auch nicht der volle Betrag ausgeschöpft werden.

Die Inflationsausgleichsprämie kann auch in Form einer Sachleistung gewährt werden (z. B. Gutschein, Fahrrad, Smartphone, Tablet).

Da die Prämie steuer- und sozialversicherungsfrei ist, kann diese auch an Minijobber in voller Höhe ausgezahlt werden.

Hat ein Arbeitnehmer zwei Beschäftigungen (z. B. Minijob und 20 Stunden Teilzeitjob), darf der Arbeitnehmer pro Beschäftigung die Prämie erhalten. Somit kann der Arbeitnehmer bei zwei Beschäftigungen eine Prämie von bis zu 6.000,00 Euro erhalten.

Weiter ist es denkbar, dass bei einem Arbeitgeberwechsel der Arbeitnehmer sowohl beim „alten“ als auch beim „neuen“ Arbeitgeber die Prämie gezahlt bekommen kann.

SAP hat zu diesem Thema bereits einen Hinweis ausgeliefert:

3256186 – Inflationsausgleichsprämie – Zusätzliche steuerfreie Zahlung bis 3.000 Euro

 

Success Story – die BEM-Zentrale bei Salamander Industrie-Produkte GmbH

Betriebliches Eingliederungsmanagement in SAP® HCM mit der BEM-Zentrale

Da SAP® HCM im Standard keine Funktionalität zur Abbildung des betrieblichen Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) bietet, haben wir eine passende Template-Lösung entwickelt.

Mit der BEM-Zentrale in SAP® HCM können Termine mit Beschäftigten geplant, Prozesse automatisiert dokumentiert und die Ergebnisse des BEM analysiert werden! Dabei bietet unsere Lösung eine einfache und schnell navigierbare Nutzeroberfläche und die Möglichkeit, Ihren BEM-Prozess genau an Ihre Bedürfnisse anzupassen.

*Bild aus dem HR-Com Testsystem mit synthetischen Daten

BEM-Zentrale bei Salamander Industrie-Produkte GmbH

Unser Kunde Salamander Industrie-Produkte GmbH hat sich für die BEM-Zentrale entschieden, um das betriebliche Eingliederungsmanagement zu digitalisieren.

Johannes Böck, Head of Human Resources bei Salamander, ist mit der BEM-Zentrale zufrieden.

„In der Vergangenheit hatten wir einen großen Arbeitsaufwand für unsere BEM-Verfahren sowie für unser betriebliches Gesundheitsmanagement insgesamt.

Wir mussten unsere BEM-berechtigten Mitarbeiter händisch in Excel-Listen führen und massenhaft Briefe manuell erstellen, um sie zu unseren Angeboten einzuladen.

Um das betriebliche Eingliederungsmanagement bei uns besser zu organisieren, haben wir uns für die BEM-Zentrale von HR-Com entschieden. Die Anpassbarkeit und die Möglichkeit, unseren eigenen Prozess präzise abbilden zu können, waren dabei wesentliche Argumente für die BEM-Zentrale.

HR-Com half uns dabei, die BEM-Zentrale genau an unsere Bedürfnisse anzupassen. Sogar die Prozesse rund um die Krankenrückkehrgespräche konnten in das System integriert werden. Durch eine Massenbrieferstellung können wir monatlich mehrere Dutzend Stunden an Arbeitszeit sparen.

Die Nutzung der BEM-Zentrale wurde von unseren Mitarbeitenden schnell erlernt. Durch die umfangreichen Möglichkeiten und die arbeitssparenden Anpassungen ist die BEM-Zentrale zu einem integralen Bestandteil unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements geworden.

Für weitere Add-Ons im Bereich SAP HCM werden wir uns wieder an HR-Com wenden!“

Wir bedanken uns bei Salamander für das positive Feedback und die Erlaubnis, dies hier zu teilen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Profitieren auch Sie von unserer Erfahrung im Bereich SAP® HCM!

Gerne stellen wir Ihnen unsere AddOn-Lösungen in einer Online-Sitzung vor.

Weitere Informationen zur BEM-Zentrale und zu unseren anderen AddOn-Lösungen finden Sie auf unserer Homepage.

Betriebliches Eingliederungsmanagement in SAP HCM (hr-com.de)

Optimale Zielerreichung mit SuccessFactors Performance and Goals – AdManus Webinar am 25. Januar

Das Vereinbaren von verbindlichen Leistungs- oder persönlichen Entwicklungszielen ist mittlerweile fester Bestandteil des Mitarbeitergesprächs. SAP® SuccessFactors unterstützt Sie nicht nur beim Setzen und Festhalten von Zielen, sondern auch kontinuierlich bei deren Verfolgung. Speziell hierfür wurde das kontinuierliche Leistungsmanagement als Ergänzung zum klassischen Leistungs- und Zielmanagement entwickelt. 

 

Das Webinar wurde vom 10.11.2022 auf den 25.01.2023 verschoben.

Am 25.01.2023 stellen wir Ihnen diesen Teil von SuccessFactors in einem Webinar vor.

Was werden Sie lernen?

  • Funktionsumfang des kontinuierlichen Leistungsmanagement
  • Weitere Möglichkeiten des klassischen Leistungs- und Zielmanagement
  • Anwendungsbeispiele für Ihr Unternehmen

Für wen ist das Seminar interessant?

  • IT-Leiter
  • Verantwortliche aus den Fachabteilungen der Personalverwaltung
  • Personalleiter
  • Führungskräfte

Unter folgendem Link können Sie sich zum Webinar anmelden:

Anmeldung (gotowebinar.com)

Digitale Leistungsbeurteilung in SAP® Fiori App

Leistungsbeurteilung

In verschiedenen Bereichen der Industrie ist eine Leistungsbeurteilung durch den Vorgesetzten nach Tarifvertrag vereinbart.

Der SAP®-Standard bietet hier nur eine unzureichende Möglichkeit, diese Leistungsbeurteilung einfach, effizient und elegant vorzunehmen. In vielen Betrieben werden noch physische Bögen zur Erstellung der Leistungsbeurteilung genutzt. Dies macht den Prozess der Beurteilung aufwendiger und fehleranfälliger.

Wir haben daher die SAP® Fiori App „Leistungsbeurteilung“ entwickelt, mit der Sie die Leistungsbeurteilung schnell, digital und einfach vornehmen und verarbeiten können.

Bei der Entwicklung der App haben wir einen großen Fokus auf die effiziente Abwicklung des gesamten Leistungsbeurteilungsprozess gelegt. Ebenso ist die App so gestaltet, dass kundeneigene Anpassungen kostengünstig vorgenommen werden können.

Der neue Leistungsbeurteilungsprozess

Der Prozess wird über zentrale Reports gestartet und beendet. Sobald alle Vorgesetzten ihre Mitarbeiter beurteilt haben, können diese Beurteilungen in die Personalabrechnung einfließen.

Schritt 1

Durch das Ausführen eines zentralen Reports wird der Prozess der Leistungsbeurteilung gestartet. Nun können Vorgesetzte ihre Mitarbeiter in der Fiori-App beurteilen.

Schritt 2

Die Vorgesetzten nehmen die Beurteilung mithilfe der Fiori-App vor. Dabei sehen sie, welche Mitarbeiter sie bereits beurteilt haben und welche noch fehlen. Die Leistungsbeurteilung ist hierbei in einem Lean-Design gehalten, welches zu weniger Fehlern während der Bewertung führt. Die Bedienung der App ist intuitiv und gebrauchstauglich gestaltet.

Der Einfluss der Beurteilung für den jeweiligen Mitarbeiter ist für den Vorgesetzten direkt ersichtlich. Der Vorgesetze kann in der App das aktuelle Entgelt, das Entgelt nach dieser Beurteilung, sowie die prozentuale Änderung sehen. Auch sieht er, welche Änderung es im Vorjahr gab. Damit entfällt beim Erstellen der Beurteilung manuelles Rechnen für den Vorgesetzten.

Schritt 3

Nachdem die Vorgesetzten ihre Beurteilungen finalisiert haben, kann die Personalabteilung den Prozess per Report beenden und die Beurteilungen werden zur Verrechnung und für weitere Verarbeitung in den SAP®-Standard überführt.

 

Der Prozess ist damit in wenigen Schritten abgeschlossen. Durch das Nutzen der App entfällt viel Administrationsaufwand und der gesamte Prozess ist schlanker und effizienter geworden.

 

Gefällt Ihnen unsere App? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Gerne bieten wir eine kostenlose Vorstellung per Web-Session an. 

Weitere Infos zur Leistungsbeurteilung finden Sie unter folgendem Link:

Leistungsbeurteilung in SAP Fiori (hr-com.de)

 

Erweiterungen für den Aufbau von Abwesenheitskontingenten

SAP stellt insgesamt 12 Exits zur Verfügung, um den Aufbau von Abwesenheitskontingenten über die Möglichkeiten des Customizings hinaus einzurichten.

Dafür steht in der Transaktion CMOD eine SAP-Erweiterung (HRPTIM03) bereit, um die entsprechenden Exits anzupassen.

 

EXIT_SAPLHRLV_001 – Anwendbarkeit

Dieser Exit ermöglicht, zusätzlich zu den Kriterien aus dem Standardcustomizing wie z.B. Eintrittsdatum, andere Auswahlregeln für die Abwesenheitskontingenttypen in Abhängigkeit von Feldern in den Infotypen 0000, 0001, 0002, 0007, 0008, 0019, 0041 oder zusätzlich eingelesenen Daten, für die Einträge in der Tabelle T559L zu hinterlegen.

Dadurch ist es z.B. möglich Auswahlregeln zu definieren, die über den Meisterbereich oder die Planstelle unterschieden werden.

Durch die Rückgabe des Feldes XSUBRC mit dem Wert = 0, wird der entsprechende Eintrag der Tabelle T559L verarbeitet. Bei der Rückgabe des Feldes XSUBRC mit dem Wert = 1, wird der Eintrag nicht verarbeitet.

 

EXIT_SAPLHRLV_002 -Kumulationsanspruch

In diesem Exit ist es möglich die durch das Tabellen-Customizing oder die Zeitauswertung ermittelten Kumulationsansprüche der Kontingenttypen neu zu ermitteln oder abzuändern.

 

EXIT_SAPLHRLV_003 – Kürzungsvorschrift

Dieser Exit erlaubt es die Kürzungen des Kumulationsanspruches entweder zu ändern oder neu zu ermitteln.

Folgende Besonderheiten können damit z.B. abgebildet werden:

  • Kürzung aufgrund anderer Wochentage als im Infotyp 0007 hinterlegt sind
  • Kürzung auch bei Mitarbeitern ohne Teilzeitkennzeichen aufgrund der Wochentage
  • Kürzung aufgrund Kalendertage pro Monat (z.B. Anspruch nur für Eintrittsmonate mit mind. 14 aktiven Kalendertagen)

Der Rückgabewert ist der neu berechnete Anspruch für den Kumulationszeitraum im Feld XQTNUM.

 

EXIT_SAPLHRLV_004 – Basisanspruch

In diesem Exit können Sie entweder den Basisanspruch oder den Basiszeitraum, der im Customizing festgelegt ist, übersteuern.

Wenn beispielsweise bestimmte Abwesenheitszeiträume oder Zeiträume einer bestimmten Maßnahme nicht für die Berechnung der Dienstjahre herangezogen werden dürfen, können in diesem Exit die Dienstjahre so abgeändert werden, dass der Tabelleneintrag mit den niedrigeren Basisanspruch gelesen wird.

Falls es individuell vereinbarte Urlaubsansprüche gibt, die beim Kunden in einem beliebigen Feld eines Infotyps hinterlegt sind, kann an dieser Stelle auch das Customizing mit dem vereinbarten Urlaubsanspruch überschrieben werden.

 

EXIT_SAPLHRLV_005 – Überleitungsvorgabe

Kontingente, die in der Zeitauswertung angelegt/verändert werden, können in diesem Exit angepasst werden.

 

EXIT_SAPLHRLV_006 – Ein-/Austrittsdatum

In diesem Exit kann das für die Berechnung der Dienstjahre im Customizing festgelegte Eintrittsdatum verändert werden.

Das Austrittsdatum kann z.B. anhand des Befristungsdatum im IT0016 geändert werden.

 

EXIT_SAPLHRLV_007 – Gültigkeitsintervalle Vorschlagswerte

Dieser Exit ändert die Vorschlagswerte für Beginn- und Endedatum, die bei Neueintritten oder beim Aufbau der Kontingente mittels des Report RPTQTA00 berechnet werden.

 

EXIT_SAPLHRLV_008 – Auswahlregelgruppe

Im Merkmal QUOMO können nur bestimmte Felder aus dem Personalstamm abgefragt werden. Falls diese nicht ausreichen, können in diesem Exit zusätzliche Felder ausgelesen und zur Bildung der Kontingentauswahlregelgruppe herangezogen werden.

 

EXIT_SAPLHRLV_009 – Generierungsergebnis

Dieser Exit ermöglicht bereits berechnete Ergebnisse der Kontingentgenerierung aus dem Report RPTQTA00 oder aus den Vorschlagswerten zu überschreiben. Bei Kontingenten, die in der Zeitauswertung gebildet werden, funktioniert dieser Exit nicht.

Dadurch können Rundungsfehler korrigiert oder Mindesturlaubsansprüche für bestimmte Urlaubsarten umgesetzt werden.

 

EXIT_SAPLHRLV_010 – IT2013 Gültigkeits-/Abtragungsintervall

Hier kann das Gültigkeits- und Abtragungsintervall einer Kontingentkorrektur aus Infotyp 2013 gesteuert werden.

 

EXIT_SAPLHRLV_011 – Gültigkeits- und Abtragungsintervall

Der Exit ermöglicht Gültigkeits- und Abtragungsbeginn des Customizings zu überschreiben.

Dadurch können z.B. anhand einer zusätzlichen kundeneigenen Tabelle die vom Customizing ermittelten Werte übersteuert werden.

 

EXIT_SAPLHRLV_012 – Kumulationszeitraum

Damit bei einem untermonatigen Austritt im Austrittsmonat eine Anspruchsberechnung durchgeführt werden kann, muss in diesem Userexit das Generierungsendedatum (xendda) auf den letzten aktiven Tag gesetzt werden.

Sachbearbeiterlisten in SAP® HCM mit dem Notification-Tool

In SAP finden Sie für die verschiedenen Aus- und Eingangsmeldeverfahren sogenannte Sachbearbeiterlisten.

Beispiele hierfür sind zum Beispiel ELStAM-Meldeverfahren, DEÜV-Meldeverfahren, EEL-Meldungen oder auch A1-Meldeverfahren.

In diesen Sachbearbeiterlisten können Sie vor dem Versand einer Meldung noch aktiv eingreifen oder eine bereits übermittelte Meldung nochmal neu aufsetzten/bearbeiten.

Darüber hinaus können Eingangsmeldungen geprüft und bearbeitet werden.

Es gibt immer zwei Varianten der Sachbearbeiterlisten:

  • Anzeige-Modus
  • Bearbeitungs-Modus

In dem Bereich der „Ausgangsmeldungen“ finden Sie die Sachbearbeiterlisten meist unter dem Punkt „Meldungen bearbeiten“ oder „Meldungen anzeigen“.

In dem Bereich der „Eingangsmeldungen“ finden Sie die Sachbearbeiterlisten überwiegend unter dem Punkt „Eingangsmeldungen bearbeiten“ oder „Eingangsmeldungen anzeigen“.

Da die Meldeverfahren in den letzten Jahren immer umfangreicher wurden und somit die Anzahl der zu prüfenden Sachbearbeiterlisten ebenfalls steigt, empfehlen wir die Nutzung des Notification Tools.

Das Notification Tool ist ein effizientes Bearbeitungscockpit aller Sachbearbeiterlisten.

Somit ist aus Sicht der HR-Com das Notification-Tool für den Sachbearbeiter eine sinnvolle Alternative zu den einzelnen Sachbearbeiterlisten, da die Bearbeitung an einer zentralen Stelle stattfindet.

 

WICHTIG!

Die SAP-Sachbearbeiterlisten sollten je nach Umfang wöchentlich geprüft und bearbeitet werden.