Ausblick auf den Jahreswechsel 17/18 im SAP HCM

Ab 01.01.2018 gibt es gesetzliche Änderungen, die Auswirkungen auf die Lohn- und Gehaltsabrechnung haben.

Geplant ist, dass die geänderten SAP HR Support Packages ab der KW 49 verfügbar sind.

Folgende gesetzliche Änderungen wird es geben:

Steuer:

- Ein neuer Programmablauf wird zur Verfügung gestellt.

- Ein neues Formular für die Lohnsteuerbescheinigung 2018 wird ausgeliefert, die Programme werden für das neue Schema 201801 angepasst.

- Bei der Lohnsteueranmeldung werden für den neuen Förderbetrag zwei neue Kennzahlen gemeldet.

- Für die Lohnsteuer-Außenprüfung: Digitale LohnSchnittstelle (DLS) wird ein neuer Report bereitgestellt, der den einheitlichen Standarddatensatz verwendet.


Sozialversicherung

Die Sozialversicherungswerte ändern sich im Jahr 2018:

Beitragsbemessungsgrenze KV/Pflege 53.100 € p.a.und 4.425 € p.M.
Beitragsbemessungsgrenze RV/AV 78.000 € p.a. (West) und 69.600 € p.a. (Ost)

JAEG KV/Pflege 59.400 € p.a.und 4.950 € p.M.

max. Beitrag GKV 646,05 € max. Beitrag PV 123,90 € (kinderlos)

AG Zuschuss KV 323,03 €
AG Zuschuss PV 56,42 €


Ab 01.01.2018 sind folgende neue Datensatzversionen zu verwenden:

Entgeltersatzleistungen - Datensatzversion 09
DEÜV - Datensatzversion 04
Beitragsnachweis - Datensatzversion 12
Zahlstellenmeldeverfahren (ZMV) - Datensatzversion 03
BV Beitragserhebung - Datensatzversion 03
Betriebsdatenpflege - Datensatzversion 02

BV Beitragserhebung
Ab 2018 ist im Meldeverfahren BV Beitragserhebung die Datensatzversion 03 zu verwenden.
Bei der Datensatzversion 03 wird das Feld Nebenversionsummer zum Reservefeld.

ZMV
Ab 2018 ist im Zahlstellenmeldeverfahren die Datensatzversion 03 zu verwenden.
Bei der Datensatzversion 03 entfällt der Datenbaustein Bestandsfehler.


Behördenkommunikation


-Beim Datenaustausch in der Sozialversicherung verlieren die öffentlichen Zertifikate der Krankenkassen zum 31.12.2017 ihre Gültigkeit. Vor Jahreswechsel ist es zwingend notwendig die neue Zertifikatsliste einzulesen.

- Beim Datenaustausch in der Steuer (ELSTER) wird von der Clearingstelle ab 15.10.2017 bzw. ab 15.11.2017 bei der Verwendung von CMSEnvelopedData
die Antwort mit RSA-OAEP verschlüsselt. Nähere Informationen siehe Hinweis 2277649.

- Für Transferheader und Nutzdatenheader wird die Version auf 11 erhöht.


Betriebliche Altersversorgung

- Das maschinelle Anfrageverfahren (MAV) wird auf ein neues Schema umgestellt.

- Für die Rentenbezugsermittlung wird ab 01.01.2018 eine weitere Version V03 des MZ01-Schemas gültig


Zum Jahreswechsel 2017/2018 startet rvBEA (Rentenversicherung - Bescheinigung Elektronisch Anfordern)
mit dem ersten Teilverfahren GML57 (Anforderung einer gesonderten Meldung) im Produktivbetrieb.

Der Ablauf des Meldeverfahrens ist folgendermaßen vorgesehen:

1. Der Arbeitgeber registriert sich am rvBEA-Teilverfahren.
2. Für eine Person fordert der RV-Träger eine gesonderte Meldung an.
3. Der Arbeitgeber empfängt und verarbeitet die Anforderung.
4. Mit dem nächsten DEÜV-Lauf wird die gesonderte Meldung erstellt und übertragen.
5. Kann die DEÜV-Meldung nicht erstellt werden, erfolgt die Rückmeldung eines Hinderungsgrunds über rvBEA.

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