BEA-Verfahren

Was ist BEA?

Die Bezeichnung BEA steht für Bescheinigungen Elektronisch Annehmen.
Ziel von BEA ist es, Arbeitgebern zu ermöglichen, die Daten der bisher in Papierform auszustellenden

* Arbeitsbescheinigung (§312 SGB III)
* Arbeitsbescheinigung für Zwecke des über und zwischenstaatlichen Rechts (§312a SGB III)
* Nebeneinkommensbescheinigung (§313 SGB III)

elektronisch zu übermitteln.


Wie funktioniert BEA?

Der Arbeitgeber kann wählen, ob er die Bescheinigung elektronisch übermittelt oder in Papierform erstellt. Der Arbeitnehmer kann der elektronischen Übermittlung der Bescheinigung widersprechen.

Die elektronischen Bescheinigungen können über den bestehenden Meldeweg des SV-Meldeverfahrens (§ 23c Viertes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IV) oder mit der Eingabehilfe des sv.net an die BA gemeldet werden.
Lesegeräte und Signaturkarten sind für das Meldeverfahren nicht erforderlich.

Bei dem elektronischen Verfahren wird nach Eingang der Daten bei der Bundesagentur für Arbeit aus den zugelieferten Daten ein PDF-Dokument erzeugt und zu Dokumentationszwecken in der elektronischen Akte (eAkte) gespeichert.
Zeitgleich wird ein PDF-Dokument als Ausdruck an den Arbeitnehmer übersandt. Damit erhält der Arbeitnehmer sofort Kenntnis vom Inhalt der Bescheinigung und kann bei Bedarf Korrekturen durch den Arbeitgeber bewirken.
Die Entgegennahme der elektronischen Bescheinigungen ist der Einstieg der Bundesagentur für Arbeit in weitere eGovernment-Anwendungen. Daher soll so schnell wie möglich die automatische Übernahme von Bescheinigungsdaten in die Fachverfahren realisiert werden. Dies führt zu Einsparungen beim Eingabeaufwand und vermeidet Übertragungsfehler.


Voraussetzung in SAP

Um diese Funktionalität nutzen zu können, ist es erforderlich die HR-SP's Mai einzuspielen und den Hinweis 2309915 - BEA: Änderungen B2A für BEA. Außerdem muss das notwendige Customizing hinterlegt werden.

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