euBP - elektronisch unterstützte Betriebsprüfung

 

Im Rahmen einer elektronisch unterstützten Betriebsprüfung besteht die Möglichkeit, die prüfrelevanten Daten aus dem Gehaltsabrechnungs- und Buchhaltungsprogramm elektronisch zu übermitteln. Alle Informationen haben wir im folgendem Blogartikel zusammengestellt.

 


 

Ziel ist es, die Betriebsprüfung mit diesen Daten maschinell zu unterstützen und den Aufwand einer herkömmlichen Betriebsprüfung für alle Beteiligten zu verringern.

Ab dem 01.01.2023 sind die für die Prüfung notwendigen Daten elektronisch aus einem systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramm zu übermitteln. Auf Antrag des Arbeitgebers kann für Zeiträume bis zum 31. Dezember 2026 auf eine elektronische Übermittlung der gespeicherten Entgeltabrechnungsdaten verzichtet werden. Der Antrag ist formlos und unter Angabe der Betriebsnummer an den Rentenversicherungsträger zu senden, der für die Betriebsprüfung zuständig ist.

Folgender Prozess ist vorgesehen:

  • Prüfankündigung wird postalisch zugestellt
  • euBP-Datenlieferung per B2A Manager
  • Status-/Fehlerrückmeldungen per B2A Manager

 

Datenübermittlung

Arbeitgeber senden prüfrelevante Daten über eine einheitliche Schnittstelle via Kommunikationsserver an die Rentenversicherung. Verfahren analog der bisherigen SV-Kommunikation mit analogem Ablauf und analoger Datensatzstruktur.

 

Datenübermittlungszeitraum

Umfasst nicht nur den i.d.R. vierjährigen GSV-Prüfzeitraum, sondern zudem

  • das komplette Kalenderjahr sowie ggf. das komplettierte Kalenderjahr vor dem GSV-Prüfzeitraumbeginn sowie
  • den Zeitraum nach dem Ende des GSV-Prüfzeitraums bis zum letzten abgerechneten und per Beitragsnachweis an die Einzugsstelle übermittelten Monat des laufenden Jahres.
  • Nur so wird es den Prüfern möglich, auch Sachverhalte wie Märzklausel, Beitragsschätzungen oder Beitragsverrechnungen des GSV-Prüfzeitraums korrekt bewerten zu können.

 

Datenprüfung, Datenrückmeldungen & Abschluss

Die übermittelten Daten werden vom Prüfer mit Hilfe einer Prüfsoftware analysiert

  • Prüfung auf Plausibilität und Richtigkeit von Beitragsberechnung und –zahlungen

Keine Auffälligkeiten der Prüfung

  • Prüfung abgeschlossen (ohne Einsichtnahme der Unterlagen vor Ort)
  • Zusendung des Prüfbescheids

Ansonsten meldet sich der Prüfer und beschränkt sich auf die konkreten Unstimmigkeiten bzw. Feststellungen aus der elektronischen Datenprüfung

 

Rentenversicherung „antwortet“ im Rahmen der Prüfung auch elektronisch

Eingangsmeldungen umfassen

  • Statusmeldungen zum aktuellen Stand der Betriebsprüfung (Datensatz DSSM),
  • zu melderelevanten Entgeltdifferenzen und Meldekorrekturen (Datensatz DSGM) sowie
  • Information zur Ursprungsmeldung der betreffenden Personalfälle (Datensatz DSUM).

Nach Abschluss der Prüfung werden die elektronisch übermittelten Daten bei der DSRV gelöscht

  • Erfolgt eine entsprechende Statusmeldung mit dem Datensatz Statusmeldung (DSSM)

 

Besonderheiten

  • euBP-Meldungen können sehr groß werden und müssen auf mehrere Meldedateien aufgeteilt werden
  • Jede Meldedatei muss mindestens Daten für einen Mitarbeiter enthalten (1 x Datensatz Arbeitnehmerstammdaten und 1 x Datensatz Abrechnungsergebnisse)

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