KuG: Änderungen zum Jahreswechsel 2017/2018
Die neuen Höchstgrenzen für das zu berücksichtigende Entgelt bei der Berechnung der pauschalierten Nettobeträge für Kurzarbeit betragen:
Mtl. | Jährl. | |
West | 6.500,00 € | 78.000,00 € |
Ost | 5.800,00 € | 69.600,00 € |
Diese werden mit den SAP-HCM Support-Packages zum Jahreswechsel mit eingespielt.