Neue Pfändungsfreigrenzen in SAP® ab 01.07.2023 Die neuen Werte für die Pfändungstabelle sind immer für ein Jahr gültig. Diese gelten ab dem 1. Juli 2023 bis Ende Juni 2024. Die Pfändungstabelle zeigt an, wie viel Einkommen pfändungsfrei gestellt wird. Die Höhe des Pfändungsfreibetrages richtet sich nach dem Nettoeinkommen und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen. Zum 01.07.2023 wird die Pfändungsfreigrenze von 1.330,16 Euro auf 1.402,28 Euro angehoben. Übersicht der Pfändungsfreigrenzen: FÜR BIS 30.06.2023 AB 01.07.2023 Alleinstehende (Grundfreibetrag) 1.330.16 € 1.402,28 € zusätzlich für einen Unterhaltsgläubiger 500,62 € 527,76 € zusätzlich für zweiten bis fünften Unterhaltsgläubiger 278,90 € 294,02 € höchster Grundpfändungsbetrag 2.946,38 € 3.106,12 € Die Pfändungsfreibeträge werden ab Juli um 5,4 Prozent angehoben. Die Grenze der Pfändungstabelle steigt von 4.077,72 Euro (2022/23) auf 4.298,81 Euro (2023/24) an. Hierüber übersteigendes Einkommen unterliegt der vollständigen Pfändung. Für die Umsetzung müssen in der Tabelle V_T511K folgende Einträge abgegrenzt werden: Konstante Beginn Ende Betrag PFB0M 01.07.2023 31.12.9999 1.402,28 PFB1M 01.07.2023 31.12.9999 527,76 PFB2M 01.07.2023 31.12.9999 294,02 PFSGM 01.07.2023 31.12.9999 4.298,81 SAP hat hierzu bereits den Hinweis ausgeliefert: Hinweis 3320783 „Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2023“ vom 09. Juni 2023, veröffentlicht in Neuigkeiten und Nützliches