SAP® HCM - Änderungen im DEÜV-Meldeverfahren zum 01.07.2019
Aufgrund des RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz, zur Entlastung des Niedriglohnsektors, wird die Gleitzone um einen Übergangsbereich (genannt Midijob) erweitert. Die Obergrenze der Beitragsentlastung wird auf 1.300 EUR angehoben, aber die Rentenanwartschaften bemessen sich am ungekürzten (tatsächlichen Arbeitsentgelt).
Hierzu ist folgendes zu beachten:
Berücksichtigung des neuen Übergangsbereiches ab dem 01.07.2019 -> manuelle Prüfung und Anpassung des IT 0013 Sozialversicherung notwendig:
- Bei Mitarbeitern, bei denen das Entgelt zwischen 850 und 1.300 EUR Brutto liegt, muss das SV-Attribut 30 'Gleitzone', ab dem 01.07.2019 gesetzt werden.
- Bei allen aktiven Mitarbeitern in der Gleitzone sollte im Block 'Rentenversicherung' die Sonderregel 02 'keine Gleitzone' ab dem 01.07.2019 entfernt werden.
Im Zuge dieser Anpassungen wird eine neue Datensatzversion 05 ab dem 01.07.2019 notwendig. Es gibt keine Übergangsfrist, das heißt dies muss zwingend für die DEÜV Meldungen der Juli-Abrechnung umgesetzt werden.
Zur Umsetzung der Datensatzversion wurden folgende Hinweise von SAP® veröffentlicht: