Private Pflegeversicherung wird in Verbindung mit gesetzlicher Krankenversicherung und KUG falsch berechnet

Hat ein Mitarbeiter eine private Pflegeversicherung in Verbindung mit einer gesetzlichen Krankenversicherung, dann kommt es bei Kurzarbeit zu einem Fehler. Dabei muss der Mitarbeiter zu 100% in Kurzarbeit sein. 

In diesem Fall werden Beiträge zur freiwilligen Pflegeversicherung abgeführt, was nicht korrekt ist.

Die SAP hat hierzu folgenden Hinweis veröffentlicht - 3089425 - BNW: Falscher PV-Beitrag bei Pflichtversicherten mit privater Pflegeversicherung und Kurzarbeit im ganzen Monat ohne laufendes Arbeitsentgelt.

Dieser Hinweis behebt das Problem.

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HR-Com ist Ihr SAP® HCM Dienstleister für ganz Deutschland. Von unseren beiden Niederlassungen in Mittelfranken und Oberbayern aus sind wir für unterschiedlichste Unternehmen im Bereich Human Resources tätig. In den Metropolregionen Nürnberg, München, Regensburg, Augsburg und Ingolstadt haben wir überdurchschnittlich viele Kunden. Unser Tätigkeitsbereich geht von Würzburg bis Bayreuth und von Passau bis Coburg. Aber auch außerhalb von Bayern, wie z. B. in Düsseldorf oder Hamburg nehmen Kunden unsere Dienstleistungen gerne in Anspruch.