Private Pflegeversicherung wird in Verbindung mit gesetzlicher Krankenversicherung und KUG falsch berechnet Hat ein Mitarbeiter eine private Pflegeversicherung in Verbindung mit einer gesetzlichen Krankenversicherung, dann kommt es bei Kurzarbeit zu einem Fehler. Dabei muss der Mitarbeiter zu 100% in Kurzarbeit sein. In diesem Fall werden Beiträge zur freiwilligen Pflegeversicherung abgeführt, was nicht korrekt ist. Die SAP hat hierzu folgenden Hinweis veröffentlicht - 3089425 - BNW: Falscher PV-Beitrag bei Pflichtversicherten mit privater Pflegeversicherung und Kurzarbeit im ganzen Monat ohne laufendes Arbeitsentgelt. Dieser Hinweis behebt das Problem. vom 27. Juli 2021, veröffentlicht in Neuigkeiten und Nützliches