SAP® HCM - Änderungen bei der "eAU"

Am 18.02.2022 hat der Deutsche Bundestag im Rahmen des „Gesetzes zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen“ (Artikel 4b der Bundesrats-Drucksache 18/22 vom 18.02.2022) beschlossen, den Übergangszeitraum für die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) um sechs Monate zu verlängern und die endgültige Einführung der eAU (mit unveränderten Regelungen) auf den 01.01.2023 zu verschieben.

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