SAP® HCM - Die Kurzarbeit

– ein wirtschaftliches Mittel in schwierigen Zeiten

Je nach Tarif- und/oder Betriebsvereinbarungen ist die Kurzarbeit in den Unternehmen unterschiedlich geregelt.
Allen gemeinsam ist aber die gesetzliche Grundlage, unter welchen Bedingungen ein Betrieb Kurzarbeit anmelden darf. Klar definiert ist auch die gesetzliche KUG-Leistung, die in ihrer Höhe in Abhängigkeit von Kind/kein Kind und der Steuerklasse differiert.


Voraussetzungen

Customizing

  • Gewährungszeitraum muss hinterlegt sein – Tabelle T5D3E

  • Betroffene Mitarbeiter festlegen – Tabelle V_T507A

Je nach Zugehörigkeit zum Personalbereich befindet sich der Mitarbeiter in einem KUG-Zeitraum ohne Sonderregel und Zuschuss-Verfahren oder aber mit Zuschuss 30.

  • Besonderheit KUG: Zeitraum für pauschalierte SV-Erstattung 100% - Tabelle V_T5D3E_SVERST

  • Klassifizierung der Lohnarten u.a. bzgl. Soll- und Istentgelt, variabler Bezüge, Mehrarbeiten etc.

Auswertung z.B. über Report RPDLGA20

Stammdaten/Bewegungsdaten

  • Pflege IT0049 – KUG-Zeitraum

Alternativ kann der IT0049 – Kurzarbeit/Saison-Kurzarbeit via Massenupdate mit Report RPIKUGD0 angelegt / verlängert werden.

Die roten Kästchen spiegeln Möglichkeiten der Übersteuerung bzw. der Abbildung von Sonderregelungen wider.
In der Tabelle V_T5D3I  können kundeneigene Zuschuss-Verfahren sowie Sonderregelungen angelegt werden, die dann in der Abrechnung abgefragt werden können.

  • Verschiedene Arten der Pflege von KUG-Ausfall-Zeiten

1) Die gängigste Variante ist die Pflege der einzelnen Ausfalltage über den Infotyp 2003 - Vertretungen mit Vertretungsart „03“.
    Entweder über einen geeigneten Tagesarbeitszeitplan

oder die Vorgabe der einer uhrzeitbasierten Arbeitszeit:

Hier ist aber z.B. eine bestehende Zeitwirtschaft evtl. mit zu berücksichtigen.

2)  Arbeitet ein Mitarbeiter bzw. gleichartigen Mitarbeitergruppen über einen definierten Zeitraum verkürzt, so kann auch eine KUG-Arbeitszeitplanregel im IT0049 vorgeben werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Arbeitszeitplanregel als „KUG-Arbeitszeitplan in der Tabelle V_T508a gekennzeichnet ist:

3) Eine weitere Möglichkeit ist gänzlich die Abbildung über den IT2010 - Entgeltbelege. Dazu biete auch das Customizing „Kurzarbeit  einen eigenen Punkt an:

Zu beachten gilt es hier, dass die z.B. Beurteilung Krank vor / während KUG oder Urlaub und KUG entsprechend selbst gesteuert werden muss.

4) Einige Kunden haben auch den IT0049 nur für einzelne KUG-Tage gepflegt. Hier wird dann über eine Arbeitszeitplanregel der entsprechende KUG-Ausfall vorgegeben. Zu beachten gilt hier, dass der IT0049 mehrere Splits erzeugt.

Je nachdem welche Gesamt-Konstellationen (z.B. SAP-Zeitwirtschaft ja/nein, externe Zeitwirtschaft, etc.) Sie bei sich im Unternehmen vorfinden, kann die eine oder die andere Möglichkeit vorteilhafter sein.

  • Es besteht zudem die Möglichkeit über den IT0014 „Wiederkehrende Be- und Abzüge“ sowie über den IT0015 „Ergänzende Zahlungen“ gewissen Teile der Kurzarbeit, die in der Abrechnung ermittelt werden, zu übersteuern. Dazu bietet SAP u.a. einige Musterlohnarten an:

MK40: KuG/SKuG Sollentgelt Vorgabe – dies kann auch über den IT0049 direkt vorgegeben werden.
MK4A: KuG/SKuG Erhöhung Sollentgelt
MK00: KuG/SKuG Nebeneinkommen
MK4B: KuG/SKuG Feiertagsentgelt

 

KUG in der Abrechnung

Sind alle Daten für die Kurzarbeit gepflegt und das Customizing bzw. Schemen/Regeln entsprechend eingerichtet und angepasst, so wird eine Abrechnung für den Mitarbeiter erstellt.
Im nachfolgenden möchten wir einige Stellen im Abrechnungsprotokoll zeigen, an denen entsprechende Lohnarten in Bezug auf KUG errechnet werden, die dann z.B. zur KUG-Leistung, KUG-Zuschuss etc. führen.
Im IT0049 ist das Zuschussverfahren „30“ „Zuschuss Nettovergleich“ ausgewählt worden, die erste wichtige Stelle im Abrechnungsschema findet sich hier:

Am Ende dieses Unterschemas haben wir das Vergleichsnetto (ohne KUG) zur Verfügung.
Dies kann man in Regel DKO0 des Schemas DKM0 (ggf. kundeneigene/s Regel/Schema)

prüfen. Das Vergleichsnetto wird in einer KUG-Tabelle gespeichert, um es zu einem späteren Zeitpunkt für Berechnungen wieder zur Verfügung zu haben.
Achtung: Im Unterschema sind etwaige Standardregeln /-schemen gegen die kundeneigenen auszutauschen!

Im Bruttoteil der Zeitdatenverarbeitung

finden sich nun die Kurzarbeitsstunden hier:


Im weiteren Verlauf dann die ZL:

Ergebnis:

Der Gesamt-KUG-Ausfall beläuft sich hier auf 45 Std. und wird in der /670 abgestellt.

Im Anschluss wird das Sollentgelt gebildet:

Je nach Schlüsselung der Lohnarten wird hier die Lohnart /6A0 gebildet.

Die Ermittlung des pauschalen Nettoentgeltes erfolgt unter „Aliquotierung und Abstellung“ (Schema DAL0). Hier wird unter dem Schema Kurzarbeit / Winterausfall bewerten (Schema DKU1) Die KUG Leistung ermittelt und bei aktivierter Zuschussberechnung ebenfalls der KUG Zuschuss:

Aus dem Brutto-Sollentgelt (Lohnart /6C0) wird, über eine von der Agentur für Arbeit vorgegebene Tabelle, das Netto-Sollentgelt (Lohnart /6E0) ermittelt.
Diese Tabelle bzw. die dazugehörigen Werte kann man sich auch über die KUG-Leistungssätze - Report RPU_M01_CKUG ausgeben lassen.
Anschließend wird über diese Tabelle aus dem Brutto-Istentgelt (/6D0) das Netto-Istentgelt (Lohnart /6F0) ebenfalls ermittelt.
Die Differenz aus dem Netto-Sollentgelt abzüglich des Netto-Istentgeltes ergibt die KUG-Leistung die in die Lohnart /692 abgestellt wird.
Der KUG-Zuschuss, je nach kundeneigener Regelung wird hier berechnet:

Das Ergebnis wird dann in /624 abgestellt.

SV-Erstattung

Für die Zeit vom 01.03.2020 - 31.12.2020 wurde in der Verordnung zur Erleichterung der Kurzarbeit (Kurzarbeitergeldverordnung  - KugV) festgehalten, dass 100% der vom Arbeitgeber alleine zu tragenenden SV-Beiträge pauschaliert erstattet werden.

Damit die SV-Erstattung im System ermittelt wird, sind folgende Punkte im Customizing zu hinterlegen:

  1. Teilapplikation KUSV (SV-Erstattung bei Kurzarbeitergeld ist für den Zeitraum 01.03.2020 - 31.12.2020 in der Tabelle V_T596C eingetragen.
  2. Die Konstante KUPSV ist ab dem 01.03.2020 auf 18.80 in der Tabelle V_T511K geändert worden.

In der Abrechnung werden nun 3 neue Lohnarten gebildet:

  • /64J - KuG: SV-Erstattung
  • /64K - KuG: SV-Erstattung 100%
  • /64P - KuG: pausch. SV-Erstattung 100% -> diese Lohnart enthält den Erstattungsbetrag

Die Erstattung erfolgt über die monatlichen KUG-Listen.

KUG-Liste

Die Kurzarbeitslisten für Arbeitsamt und Krankenkassen weist die entsprechenden KUG-Lohnarten aus. Die Listen werden über Report RPCKULD3 ausgegeben.

Verbuchung der KUG-Lohnarten

Unseres Erachtens sind nachfolgende Lohnarten zu verbuchen:

Lohnart Bezeichnung
/692 KuG-Leistung
/688 KuG Leistung krank vor
/696 KuG Leistung Feiertag
/35A Kug KV-AG-Anteil Ftag
/35C Kug KV-AG-Anteil (lfd.)
/35E Kug AG-Zuschuss KV
/36A Kug RV-AG-Anteil Ftag
/36C Kug RV-AG-Anteil (lfd.)
/36E Kug AG-Zuschuss RV
/3KN KV Ftag KuG AG-Zuschuss
/3KP RV Ftag KuG AG-Zuschuss
/3KR PV Ftag KuG AG-Zuschuss
/3L6 Kug IU-AG-Anteil Ftag
/3MJ ZusBei KuG Feiertag
/3ML ZusBei KuG fiktiv
/3MO ZusBei AG-Z KuG Feiertag
/3MR ZusBei AG-Z KuG fiktiv
/3QA Kug PV-AG-Anteil Ftag
/3QC Kug PV-AG-Anteil (lfd.)
/3QE Kug AG-Zuschuss PV
/64P KuG: pausch.SV 100%
/64A KuG Lfd. Nettozusag
/64B KuG St+SV auf /64A

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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HR-Com ist Ihr SAP® HCM Dienstleister für ganz Deutschland. Von unseren beiden Niederlassungen in Mittelfranken und Oberbayern aus sind wir für unterschiedlichste Unternehmen im Bereich Human Resources tätig. In den Metropolregionen Nürnberg, München, Regensburg, Augsburg und Ingolstadt haben wir überdurchschnittlich viele Kunden. Unser Tätigkeitsbereich geht von Würzburg bis Bayreuth und von Passau bis Coburg. Aber auch außerhalb von Bayern, wie z. B. in Düsseldorf oder Hamburg nehmen Kunden unsere Dienstleistungen gerne in Anspruch.