SAP® hat den geänderten Programmablaufplan für 2024 ausgeliefert

SAP hat den geänderten Programmablaufplan für 2024 ausgeliefert

Der „Hinweis 3429180 - Geänderter Programmablaufplan (PAP) für 2024 - Anwendung ab 1. April 2024“ wurde von SAP bereits ausgeliefert und kann eingebaut werden. Der geänderte Programmablaufplan ist spätestens ab dem 1. April 2024 anzuwenden.

Für den Vorabeinbau des Hinweises erfordert es verschiedene Erweiterungen und Änderungen, die nicht automatisch eingebaut werden können.

Bauen Sie zusätzlich den Hinweis 3434760 „Vorausgesetzte Objekte für SAP-Hinweis 3429180“ erst ein, wenn Sie beim Einbau von SAP-Hinweis 3429180 in der manuellen Vorarbeit dazu aufgefordert werden.

Der Hinweis berücksichtigt die Beitragsabschläge bei der Pflegeversicherung bei mehr als einem Kind.

Nach dem Einbau des Hinweises sind alle Mitarbeiter auf den 01.01.2024 zurückzurechnen.

Es reicht, wenn im Report RPCALCD0 die Zwangsrückrechnung mit der nächsten Abrechnung hinterlegt wird.

Bei vergangen Austritten oder organisatorische Wechseln im Jahr 2024 kann laut einem BMF-Schreiben auf die Korrekturen von den Mitarbeitern verzichtet werden.

Durch den Hinweis wird auch ein neues Formular für die Lohnsteuer-Anmeldung ausgeliefert. Bitte ebenfalls aktualisieren.

Weitere Informationen finden Sie unter:

3429180 - Geänderter Programmablaufplan (PAP) für 2024 - Anwendung ab 1. April 2024 - SAP for Me

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