DEÜV-Meldung Elternzeit ab 01.01.2024

Ab dem 01.01.2024 ist in SAP eine DEÜV-Meldung aufgrund von Elternzeit erforderlich.

Für Arbeitnehmer, die gesetzlich krankenversichert sind, ist es ab dem 01.01.2024 erforderlich, eine separate Meldung für die Elternzeit vorzunehmen. Aktuell wird zu Beginn des Mutterschaftsgeldbezugs eine Unterbrechungsmeldung mit dem Grund 51 (Unterbrechung des Bezugs von Entgeltersatzleistungen) erstellt.

Für freiwillig Versicherte erfolgt die Meldung sofort, während bei Pflichtversicherten die Kalendermonatsfrist gilt. Daher wird die Meldung erst nach Ablauf eines vollen Kalendermonats Elternzeit bei Pflichtversicherten übermittelt.

Ab dem Jahr 2024 sollen der Beginn und das Ende der Elternzeit gesondert an die Krankenkasse gemeldet werden. Hierfür werden zwei neue Meldegründe eingeführt: Meldegrund 17 für den Beginn der Meldung und Meldegrund 37, der den Beginn und das Ende des Meldezeitraums umfasst.

Falls während der Elternzeit eine Beschäftigung mit mehr als einer geringfügigen Tätigkeit aufgenommen wird, ist eine "Ende-Meldung" erforderlich. Ein Minijob während der Elternzeit hat keine Auswirkungen auf die neuen Meldungen.

Die Meldung erfolgt im Rahmen des DEÜV-Meldeverfahrens mit dem neuen Datensatz Fehlzeit (DSFZ).

Die Bestätigung der Elternzeitmeldungen für den Mitarbeiter erfolgt durch den Report DEÜV-Meldungen bescheinigen (RPCD3MD0).

Zur Generierung von Elternzeitmeldungen steht der neue Report 

DEÜV Fehlzeit: Meldungen erstellen (RP_PAYDE_FZ_CREATE_NOTIFS)

zur Verfügung.

Dieser Report erstellt Meldungen mit den Gründen 17 und 37.

Er sollte analog zum Report DEÜV-Meldungen erstellen (RPCD3VD0) monatlich in die Abrechnung mit eingebunden werden.

Dabei werden Abwesenheiten (z. B. 0601) mit dem DEÜV-Kennzeichen Elternzeit (D) aus den Abrechnungsergebnissen ausgewertet.

Im SAP Menu findet sich der Report unter Folgeaktivitäten -> Pro Abrechnungsperiode -> Auswertung -> DEÜV -> Ausgangsmeldungen (DEÜV Fehlzeitenmeldungen).

Damit der neue Report zur Verfügung steht, muss der SAP Hinweis "3333440 -DEÜV: Neue Meldegründe Beginn/Ende Elternzeit (17/37) zum 01.01.2024" eingebaut sein.

 

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