Kundengeschenke im Steuerrecht: Aktuelle Regelungen und Neuerungen ab 2024

Kundengeschenke erfreuen sich großer Beliebtheit, um Kundenbeziehungen zu pflegen und Geschäftspartnerschaften zu fördern. Doch wie sieht es aus, wenn es um das Steuerrecht geht? In diesem Blogbeitrag werfen wir einen Blick auf die aktuellen Regelungen und die bevorstehenden Änderungen ab dem Jahr 2024.

 

Aktuelle Regelung bis 31.12.2023:

Unter den aktuellen Regelungen des deutschen Steuerrechts können Unternehmen bestimmte Kundengeschenke als Betriebsausgaben geltend machen, sofern sie betrieblich veranlasst sind und einen Wert von 35 Euro pro Person und Jahr nicht übersteigen. Solche Geschenke gelten als abzugsfähige Aufwendungen und mindern somit den steuerpflichtigen Gewinn.

Liegt der Preis für das Geschenk über der 35 Euro Grenze, kann der Betrag nicht mehr als Betriebsausgabe verbucht werden. Auch nicht der Anteil bis 35 Euro.

In wie weit die 35 Euro Freigrenze in die Umsatzsteuer mit eingerechnet werden muss, ist abhängig davon, ob das schenkende Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

 

Pauschale Versteuerung nach § 37b EStG durch Schenker

Der Beschenkte muss den Wert des Geschenks nicht als Betriebseinnahme erfassen, wenn der Schenker ihm mitteilt, dass er die Zuwendung mit 30 % pauschal nach § 37b EStG versteuert (hat).

 

Neuerungen ab 2024:

Ab dem Jahr 2024 plant die Bundesregierung im Rahmen des Wachstumschancengesetzes Änderungen im Steuerrecht in Bezug auf Kundengeschenke vorzunehmen. Die Wertgrenze für abzugsfähige Betriebsausgaben soll ggf. auf 50 Euro pro Geschenk erhöht werden. Das bedeutet, dass Unternehmen Geschenke im Wert von bis zu 50 Euro pro Empfänger steuerlich geltend machen können. Geschenke über diesem Wert werden nicht mehr als Betriebsausgaben anerkannt und erhöhen somit den steuerpflichtigen Gewinn.

facebook   instagram   linkedin   xing

HR-Com ist Ihr SAP® HCM Dienstleister für ganz Deutschland. Von unseren beiden Niederlassungen in Mittelfranken und Oberbayern aus sind wir für unterschiedlichste Unternehmen im Bereich Human Resources tätig. In den Metropolregionen Nürnberg, München, Regensburg, Augsburg und Ingolstadt haben wir überdurchschnittlich viele Kunden. Unser Tätigkeitsbereich geht von Würzburg bis Bayreuth und von Passau bis Coburg. Aber auch außerhalb von Bayern, wie z. B. in Düsseldorf oder Hamburg nehmen Kunden unsere Dienstleistungen gerne in Anspruch.